Steuererklärung mit Aktenordner und Brille

Vor der Verwendung des FinanzOnline-Assistenten sollte man in jedem Fall absehen

© APA/dpa/Oliver Berg / Oliver Berg

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Auch Arbeiterkammer warnt vor FinanzOnline-Assistenten

Mitte Februar veröffentlichte die futurezone einen Artikel, in dem vor der Verwendung des FinanzOnline-Assistenten gewarnt wird. Eigentlich sollte der Assistent die Nutzer*innen Schritt für Schritt durch das Ausfüllen des Steuerausgleichs führen und dabei alles Relevante abfragen. Genau das tut er aber nicht, was dazu führen kann, dass Arbeitnehmer*innen hunderte Euro an Steuerrückzahlungen entgehen. 

Im konkreten Beispiel einer futurezone-Leserin waren es über 500 Euro, die ihr entgangen wären, wenn sie sich rein auf den Assistenten verlassen hätte. Das Problem ist, dass gewisse Dinge nicht abgefragt werden – und zwar auch dann nicht, wenn man sie im Vorjahr angegeben hat. Im konkreten Fall war es u.a. der “pauschale Freibetrag für Diätverpflegung”.

Nun warnt auch die Arbeiterkammer Vorarlberg vor dem Tool. In einer Presseaussendung vom Donnerstag heißt es, dass das Problem auch dort bekannt sei. “Deshalb empfehlen wir den Menschen dringend, den Assistenten nicht zu nützen”, wird Eva-Maria Düringer von der AK Vorarlberg zitiert. 

Das Problem ist laut Arbeiterkammer, dass man die Vorjahreswerte nicht sieht. Ebenfalls problematisch sei die Fragestellung. So gebe es mehrere Fragen zu Pendlerpauschale oder Werbungskosten. Aber die Ausgaben für „Fachliteratur“ lasse der Assistent unberücksichtigt. 

Wer den Assistenten bereits genutzt hat und jetzt bemerkt, dass deswegen gewisse Eingaben nicht gemacht wurden, hat noch die Möglichkeit einer Beschwerde.  Das ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheids möglich. Einen Musterbrief dafür findet man auf der Website der Arbeiterkammer.

Reaktion des Finanzministeriums

Das Finanzministerium erklärte gegenüber der futurezone nach einer Anfrage im Rahmen des ursprünglichen Artikels, dass man mit dem Assistenten nicht die komplette Steuererklärung abbilden könne, da dies “für die Masse der Bürger/innen die Arbeitnehmerveranlagung deutlich verkompliziert”.

Auf die Frage: "Wieso nutzt der Assistent nicht Eingaben aus dem Vorjahr, um entsprechend konkreter nachzufragen?", wurde geantwortet: "Eine automatische Übernahme aller Daten ist weder sinnvoll noch zulässig, da damit unter Umständen für das aktuelle Veranlagungsjahr nicht mehr gültige Daten übernommen werden würden."

Jedoch werde der Assistent jährlich evaluiert und nachgebessert. Darauf weist auch die Arbeiterkammer hin. Von einer Nutzung dieses Jahr sollte man aber dennoch jedenfalls absehen.

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