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Verleumdung

Flüchtling klagt Facebook: Entscheidung am Dienstag

Muss der Internet-Riese Facebook auf seinen Seiten alle Beiträge finden und löschen, die einen syrischen Flüchtling verleumden? Oder muss dieser die Posts weiterhin selbst suchen und dem sozialen Netzwerk melden? Das entscheidet das Landgericht Würzburg am Dienstag (13.30 Uhr).

Straftaten vorgeworfen

Der syrische Flüchtling Anas M. hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook beantragt, weil Unbekannte ein Selfie von ihm mit Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach neben Fahndungsfotos von gesuchten Terroristen montiert und auf Facebook gepostet hatten. Diese Bildmontagen brachten den Syrer fälschlicherweise in Verbindung mit dem tödlichen Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt und einem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in München. Sie wurden hundertfach geteilt.

Der Flüchtling forderte Facebook deshalb auf, von sich aus nicht nur die Original-Beiträge zu entfernen, sondern auch alle weiteren Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen. Die medienwirksame Verhandlung vor einem Monat war ohne gütliche Einigung zu Ende gegangen. Deshalb hat nun die Kammer das Wort.

Facebook: Zu aufwändig

Vor Gericht hatten die beiden Facebook-Anwälte gesagt, dass das Filtern sämtlicher Bilder und Inhalte zu aufwendig sei und man dafür eine noch nicht vorhandene „Wundermaschine“ bräuchte. Der Anwalt des syrischen Flüchtlings, der Würzburger Jurist Chan-jo Jun, bezeichnete das im Gerichtssaal als „Unsinn“. Auch einige Technik-Experten zeigten sich davon überzeugt, dass das gezielte Durchforsten Facebooks nach konkreten Bildern in einem bestimmten Rahmen durchaus technisch möglich sei. Allerdings fällt es dem Facebook-Algorithmus schwer, den Kontext eines Posts einzuordnen.

Eine außergerichtliche Einigung in letzter Minute gilt als eher unwahrscheinlich. Der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer des Landgerichts hatte folgenden Vergleich angeboten: Facebook sollte sich verpflichten, die irreführenden Fotos des Flüchtlings europaweit zu löschen und auch mit allen künftig gemeldeten Bildern in diesem Fall so zu verfahren. Das würde bedeuten, Facebook müsste nicht aktiv danach suchen und die rechtlichen Fragen blieben weiterhin ungeklärt.

Fortsetzung folgt

Dieses Angebot wollten die Facebook-Anwälte mit ihrem Mandaten zumindest besprechen. Bis Freitag lag der Klägerseite jedoch noch kein Angebot vor.
In die nächste Runde dürfte das Verfahren im Falle einer gerichtlichen Entscheidung auf jeden Fall gehen. Bei einer Niederlage wird der Würzburger Anwalt Jun sehr wahrscheinlich Berufung einlegen. Bei einer für seinen Mandant positiven Entscheidung über die einstweilige Verfügung will Jun ein Hauptsacheverfahren anstrengen. Auch, damit Anas M. eine Richtigstellung sowie Schmerzensgeld einklagen kann.

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