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Wettbewerbsverfahren

"Gratis-Software"-Anbieter im Netz verurteilt

Die Premium Content GmbH mit Sitz in Deutschland betreibt mit my-download.de eine Website, über die man "Gratis-Software" wie Open Office 3 oder der Adobe Reader 9 herunterladen kann. Doch so "gratis" ist die auf dem Portal angebotene Software nicht - man schließt dabei ein Abo ab, das über zwei Jahre läuft und Gebühren verursacht, die insgesamt knapp unter 200 Euro liegen. Die Website und der Anbieter stehen auch auf der "Watchlist" des Internet-Ombudsmanns - ein klarer Hinweis für Konsumenten, dass das Angebot als "nicht seriös" einzustufen ist.

Irreführende Angaben
Die AK hat Anfang 2010 eine Klage gegen die deutsche Firma in Österreich eingebracht. „Wir haben geklagt, weil die Angaben irreführend sind“, so der AK-Konsumentenschützer Robert Mödlhammer zur futurezone. Die Gebühren waren damals auf der Website gut versteckt. Jetzt sind sie direkt in einem Kasten auf der rechten Seite zu finden. "Auch in der Bestätigungs-E-Mail wurden Kunden lediglich in den mehrseitigen, kleingedruckten AGBs über die Kosten informiert", so Mödlhammer. Das war der AK - und auch dem Gericht - zu wenig. Der Anbieter muss über Preis, Leistung, Rücktrittsrecht deutlich und verständlich informieren, so das Urteil des Gerichts. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig und steht auf der Website der AK als Download (PDF) bereit.

Doch auch wenn der Anbieter die Website jetzt aufgrund dieses wettbewerbsrechtlichen Verfahrens entsprechend angepasst hat, ist das noch kein Grund zum Jubeln. Denn Kunden gelangen oft auf "anderen Wegen" auf solche Angebote, wie etwa über Werbeenschaltungen auf anderen Websites oder über Soziale Netzwerke wie Facebook. "Auf diesem Weg können die Angebote völlig anders aussehen, Kunden bekommen über Pop-ups andere Darstellungen", erklärt Mödlhammer einen der vielen Tricks, von solchen Unternehmen.

Adressen ändern sich laufend
Zudem ändern sich die Webadressen und Anbieter derartiger "Abzockfallen" laufend oder es wird auf andere Seiten umgeleitet. Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs schrecken die Betreiber in den meisten Fällen zudem nicht wirklich ab. Die Kosten zahlen sie aus der Portokassa - im Schnitt 1.000 Euro. „Der Schaden für die Konsumenten beträgt hingegen jährlich rund zehn Millionen Euro“, so Mödlhammer. Für Privatpersonen ist es zudem äußerst schwierig, Unternehmen aus Deutschland zu verklagen, da der Gerichtsstandort oft strittig ist, und es dadurch bereits Jahre dauern kann, bis ein Prozess überhaupt eröffnet wird. "Für die AK ist ein Wettbewerbsverfahren leichter, wir sind klagsbefugt", ergänzt Mödlhammer.

Nicht einschüchtern lassen
Durch das Gerichtsurteil wird auf jeden Fall bestätigt, dass versteckte Angaben von Kosten auf Websites oft "unlauterer Wettbewerb" sind und eine klare Aufklärung zumindest hilft, kostenpflichte Angebote als solche zu erkennen. „Immer wieder tappen vor allem Jugendliche in vermeintliche Gratis-Abofallen im Internet“, sagt Mödlhammer. „Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Anwalt, Gerichtskosten und Strafanzeigen gedroht. Das schüchtert viele ein und sie zahlen.“ Doch genau dies sollte man in der Regel nicht tun. Der Internet-Ombudsmann rät: "Man soll sich nicht einschüchtern lassen. In der Regel besteht kein Anspruch der unseriösen Firma auf Zahlung."

Um solche Fälle generell zu vermeiden, sollte man beim Wort "gratis" im Internet immer misstrauisch sein, denn auch im Netz gibt es nichts geschenkt. Wer sich unsicher ist, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt, sollte zudem auf der Watchlist des Internet-Ombudsmann nachsehen, sowie versuchen, weitere Informationen über den Anbieter bei Google zu finden.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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