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Digital Life

Kann mein Chef bei Microsoft Teams oder Slack mitlesen?

2020 ist aus hinreichend bekannten Gründen das Jahr des Homeoffice. Viele Unternehmen haben dabei ihre Kommunikationsinfrastruktur überarbeitet und sind verstärkt auf Kanäle abseits von E-Mails umgestiegen.

Zu den beliebtesten und weitverbreitetsten Tools gehören Microsoft Teams und Slack. Die Software beherrscht viele Aspekte der Kommunikation, vom Videocall mit dutzenden Teilnehmern bis hin zum simplen Text-Chat zwischen 2 Angestellten. 

Fällt das Pläuschchen an der Kaffeemaschine wegen Homeoffice aus, liegt es also nahe, dass man seine Kollegen einfach via Teams oder Slack anschreibt und sich locker unterhält. Was aber, wenn man sich über heikle Themen, wie etwa die Kompetenz einzelner Führungskräfte oder über andere Dinge austauscht, die der Chef keinesfalls erfahren sollte? Kann der Arbeitgeber bei Microsoft Teams oder Slack mitlesen?

Die simple Antwort: Das Mitlesen von privaten Chats in Echtzeit ist weder bei Microsoft Teams noch bei Slack möglich. Der Chef kann einem also nicht virtuell “über die Schulter schauen”. In absoluter Sicherheit sollte man sich aber dennoch nicht wiegen, denn über Umwege können Arbeitgeber bzw. Systemadministratoren sehr wohl an die Nachrichten kommen. Ob man dazu ein Privat- oder Dienstgerät verwendet (Notebook, Handy), macht keinen Unterschied.

Slack Technologies Inc. logo is seen at the New York Stock Exchange (NYSE) during the company's direct listing in New York

Slack

Bei Slack besteht etwa die Möglichkeit, Nachrichten aus sämtlichen Channels zu exportieren. Wie einfach das ist, hängt davon ab, welches Slack-Produkt das Unternehmen nutzt. Beim kostenlosen Tarif muss man sich an Slack mit einer Begründung für den Export wenden. Das kann etwa eine explizite Zustimmung der Mitglieder sein oder ein rechtliches Verfahren, für das es Zugriff braucht, wie Slack selbst auf einer entsprechenden Support-Seite beschreibt

Beim Plus-Plan hingegen, kann der Arbeitgeber über ein Self-Service-Tool sämtliche Unterhaltungen - einschließlich privater Chats - exportieren. Dabei muss er laut Slack jedoch selber sicherstellen, dass das “erforderlich und gesetzlich zulässig ist” (mehr zur rechtlichen Situation weiter unten).

Der Chef kann also - unter den richtigen Voraussetzungen - jede über Slack geführte Unterhaltung im Nachhinein nachlesen. 

Microsoft Teams

Ganz ähnliche verhält es sich beim ebenfalls oft genutzten Microsoft Teams. Zwar kann einem der Chef auch hier nicht standardmäßig “über die Schulter” schauen - allerdings bietet auch Microsoft Tools, um Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen auszulesen. 

Über eDiscovery können sämtliche Chatnachrichten sowie private Kanal-Nachrichten durchsucht werden. Auslösung für diesen Schritt sind aber in der Regel strafrechtliche Verfahren. 

E-Mails und die IT

Noch vorsichtiger mit heiklen Inhalten sollte man bei Mails sein. Sie können in der Regel vom Systemadministrator bzw. der Verwaltung einzeln herausgepickt und mitgelesen werden, vorausgesetzt man verschlüsselt sie nicht auf eigene Faust mithilfe von Drittanbieter Tools. 

Auch sollte man sich bei der Verwendung eines Arbeitsrechners bewusst sein, dass ein Systemadministrator die Hoheit über die Benutzeraccounts hat und in jedem Fall das Passwort zurücksetzen kann. So können sich Dritte so Zugang zum Computerkonto verschaffen und haben auf alle Webseiten und Dienste Zugriff, bei denen man eingeloggt ist. Gleiches gilt für dienstlich verwendete Smartphones, die dem Mobile Device Management des Unternehmens unterliegen.

Rechtliche Grundlage

Die Frage, die sich darüber hinaus aufdrängt, ist, ob der Arbeitgeber die Nachrichten überhaupt lesen darf. Die futurezone hat dazu bei Lisa Kulmer und Nino Tlapak nachgefragt, Anwälte bei DORDA Rechtsanwälte GmbH mit den Spezialgebieten Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Demnach gibt es dazu eine klare Aussage: “Ein laufendes Mitlesen oder gar eine permanente Überwachung von Nachrichten ist sowohl arbeits- wie auch datenschutzrechtlich unzulässig”, erklärt Kulmer.

Ausnahme sei ein “konkreter Anlassfall”, wie Tlapak ergänzt. “Gibt es einen konkreten, erhärteten Verdacht eines Complianceverstoßes oder gar einer Straftat, ist eine punktuelle Einsichtnahme denkbar”, so der Anwalt. Private Chats zwischen den Angestellten seien dabei jedenfalls tabu. Die Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Kommunikation sei aber fließend.

Und wie verhält es sich, wenn 2 Kollegen per Chat über den Chef schimpfen: “Das wird bis zu einem gewissen Ausmaß noch als privat einzuordnen sein.” Problematisch werde es dann, wenn sich die Unterhaltung auf andere Kollegen auswirkt oder Mobbing- oder Kreditschädigungsausmaße annimmt. “Dann könnte die Einsicht im Sinne der Fürsorgepflicht argumentiert werden”, so Tlapak.

Private Nutzung der Chats

Bei der privaten Nutzung von dienstlichen Kommunikationslösungen sei außerdem zu bedenken, ob der Arbeitgeber dies erlaubt. Gibt es keine explizite Regelung, ist im Zweifelsfall davon auszugehen, dass man Teams oder Slack sehr wohl auch zur privaten Kommunikation nutzen kann. Falls die private Nutzung explizit verboten ist, darf der Arbeitgeber laut den Rechtsexperten das stichprobenartig kontrollieren, so Kulmer.

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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