Paris verbietet das Abstellen von E-Scootern am Gehsteig
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Elektro-Tretroller, die auf Gehwegen herumstehen, nerven viele Großstädter -
Paris hat nun reagiert. Es drohe ein Strafgeld von 35 Euro, falls die Regel nicht befolgt werde, teilte die Stadt mit. Auch in Deutschland dürfen E-Scooter nicht überall abgestellt werden. Laut Verordnung gelten dieselben Vorschriften wie für Fahrräder. „Es muss sichergestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt“, teilte der Deutsche Anwaltverein am Donnerstag mit.
Fahren müssen E-Scooter in Deutschland auf Radwegen - gibt es keine, darf es die Fahrbahn sein, der Gehweg ist fürs Rollerfahren tabu. Auch in Paris darf man nicht auf den Bürgersteigen fahren, wer sich nicht daran hält, kann mit 135 Euro zur Kasse gebeten werden. Ganz so teuer ist es in Deutschland nicht. Wer auf „nicht zulässigen Verkehrsflächen“ unterwegs ist, muss 15 Euro zahlen - mit Behinderung 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro. In Österreich sind E-Scootern Fahrrädern gleichgestellt - sie dürfen also hierzulande ebenso wie in Deutschland auf Radwegen betrieben werden, ansonsten auf der Straße.
Parkzonen für E-Scooter
Die mit einem Elektromotor ausgestatteten Tretroller haben sich in der französischen Hauptstadt rasant ausgebreitet. Einheimische und Touristen können per App E-Tretroller verschiedener Anbieter mieten und losfahren. Auf den Straßen von Paris sind bis zu 15.000 Roller verfügbar. Für sie sollen neue Parkzonen geschaffen werden, bis Ende des Jahres sollen rund 2500 Plätze verfügbar sein, wie die Stadt am Mittwochabend berichtete.
Dass abgestellte Roller stören und zum Beispiel für Sehbehinderte sogar gefährlich werden können, haben auch die deutschen Städte auch auf dem Schirm. Viele von ihnen unterstützen die E-Scooter, sagte der Hauptgeschäftsführer des
Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. „Sie erwarten aber auch, dass die Anbieter dafür sorgen, dass die E-Tretroller nicht kreuz und quer und überall auf Bürgersteigen, in Fußgängerzonen oder auf den Plätzen der Stadt so herumstehen, dass sie andere beeinträchtigen oder behindern.“ Die Städte setzten deswegen auf enge Kommunikation mit den Anbietern und informierten zum Beispiel über geeignete Abstellorte.
Auch in Wien beschäftigt sich man mich mit dem Thema. Bei der Volksanwaltschaft gibt es immer mehr Beschwerden über abgestellte Roller auf Gehsteigen. Denn auf Fußwegen müssen zumindest 1,5 Meter freibleiben, doch das ist nicht immer der Fall. Auch die Haftungsfrage ist offen, wenn jemand drüberstolpert und sich weh tut. Beim aktuellen Regelwerk ist allerdings kein Parkverbot am Gehsteig vorgesehen.
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