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Google

Schweiz: Kompromiss im Street View-Prozess

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht entschied im vergangen Jahr, dass Google „sämtliche Gesichter und Kontrollschilder" bei Aufnahmen auf Schweizer Gebiet in seinem Kartendienst Street View unkenntlich machen muss. Zwar nutzt Google eine automatische Verpixelung-Software, diese erfasst aber nicht alle Gesichter und Kennzeichen. Google legte Beschwerde ein und bekam vom Schweizer Bundesgericht teilweise Recht.

Das Bundesgericht entschied, dass es nicht angemessen sei von Google zu verlangen, eine vollständige Unkenntlichmachung vorzunehmen, da nur etwa ein Prozent der Bilder unzureichend anonymisiert ins Internet gelangen. Google müsse aber eine Website einrichten, über die betroffene Personen Beschwerde einlegen können. Auch eine Postanschrift für schriftliche Beschwerden muss eingerichtet werden. Die nachträglichen Anonymisierungen sollen dann „effizient und unbürokratisch" vorgenommen werden. Außerdem soll Google über das Web und die Medien Informationen zum Widerrufsrecht veröffentlichen. Die automatische Anonymisierung soll zudem laufend technisch aktualisiert werden, um die Fehlerquote zu reduzieren.

Die vollständige Anonymisierung muss weiterhin bei „sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Spitälern, Altersheimen, Frauenhäusern, Gerichten und Gefängnissen" vorgenommen werden. Hierbei soll weder Geschlecht noch Rasse der Person erkennbar sein. Ebenfalls aufrecht bleibt der Beschluss, dass Bilder von Privatbereichen, wie etwa Gärten, die aus einer Höhe von über zwei Metern aufgenommen wurden, nicht ohne die Einwilligung der betreffenden Personen veröffentlicht werden dürfen.

Da der Aufwand zu hoch wäre die Einverständnis aller Personen einzuholen, muss Google möglicherweise noch einmal die Schweizer Straßen abfahren - aber diesmal mit Autos, bei denen die Kameras unter den geforderten zwei Metern montiert sind. Vor einer neuerlichen Fahrt hat Google laut Gerichtsbeschluss in lokalen und regionalen Medien darüber zu informieren, wann und wo die Kamera-Autos unterwegs sind. Eine Ankündigung auf einer Google-eigenen Website reiche nicht.

 

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