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Tesla muss wegen irreführender Werbung vor Gericht

Tesla wird „irreführende Werbung“ vorgeworfen, weswegen sich das Unternehmen in Deutschland nun vor Gericht verantworten muss. Genau genommen handelt es sich um eine Werbung zu Teslas Fahrerassistenzsystem des Model 3, in der Aussagen wie „Autopilot inklusive“ und „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ verwendet werden.

Auch habe Tesla bis Ende des Jahres 2019 „automatisches Fahren innerorts“ verkündet. Der Autopilot würde „unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur“ lenken, bremsen und beschleunigen.

Tesla wehrt sich

Laut der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sei diese Aussage irreführend und würde vermitteln, dass Autos auch in der Stadt autonom ohne Eingreifen des Fahrers fahren können und dürfen. In Deutschland seien derartige Funktionen jedoch nicht zugelassen - für selbstfahrende Autos gibt es generell keinen rechtlichen Rahmen, berichtet Heise.

Tesla wehrt sich gegen den Vorwurf. Das Unternehmen habe auf der Website erklärt, dass die gegenwärtig aktivierten Funktionen eine aktive Überwachung des Fahrers bräuchten. „Ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich“, heißt es.

Prozessiert wird ab dem 16. Juni, am Landgericht München, ein Urteil wird für Mitte Juli erwartet.

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