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Gericht

Urteil: Drosselung ist kein “Unlimitiertes Surfen“

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine Verbandsklage auf Unterlassung gegen T-Mobile in erster Instanz gewonnen. "Unlimitiertes Surfen" anzukündigen und dann aber ab einem Verbrauch von 3 GB die Geschwindigkeit der Datenübertragung auf 64 kb pro Sekunde zu senken, ist irreführend. Das hat das Handelsgericht Wien entschieden.

Demnach stellt der mit “unlimitiert surfren” und “soviel mobiles Internet, wie sie wollen” beworbene T-Mobile-Tarif namens “Smart Net Unlimited” eine irreführende Blickfangwerbung dar, da ab Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Geschwindigkeit der Datenübertragung auf maximal 64 kb pro Sekunde reduziert wird.

64kb/Sek zu langsam

Eine so langsame Verbindung schränke den üblichen Gebrauch des Internet so erheblich ein, dass von "unlimitiert" im allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr die Rede sein könne.

Der entsprechende Hinweis auf die Drosselung war im TV-Spot nur für drei Sekunden eingeblendet, und für das Gericht damit mangels Lesbarkeit keinesfalls ausreichend deutlich, um die Irreführung durch das blickfangartige "unlimitiert" zu beseitigen.

"Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, über das Ziel schießende irreführende Werbung endlich zu unterlassen," sagt Ulrike Docekal, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. "Einschränkungen von Blickfängen sind erlaubt, aber diese Einschränkungen müssen von einem durchschnittlichen Verbraucher deutlich lesbar sein. Das ist insbesondere bei Fernsehwerbung regelmäßig nicht der Fall." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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