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Rechtslage

USA: Aufregung um neue Jailbreaking-Richtlinien

Jailbreaking bei Smartphones ist erlaubt, bei Tablets aber nicht, ebensowenig bei Spielkonsolen. DVDs dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gerippt werden. So lassen sich die neuen Richtlinien im Sinne des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) zusammenfassen, die ab 28. Oktober in den USA gültig werden. Die Aufregung um diese Bestimmungen ist laut Ars Technica, Cnet, TheNextWeb und anderen Technologie-Webseiten groß, werden sie doch von vielen als völlig willkürlich wahrgenommen.

Der DMCA regelt in den USA den rechtlichen Umgang mit neuen Medien. Das 1998 eingeführte Gesetz enthält jedoch eine Hintertür, die den schnellen Veränderungen in der Technologiebranche Rechnung zollen soll. Der Bibliothekar der Library of Congress, aktuell James H. Billington, kann Ausnahmen zum DMCA festlegen. Nun wurde ein neuer Schub dieser Ausnahmen veröffentlicht.

Smartphones: Jailbreaking ja, Freischalten nein

Das Jailbreaking von Smartphones bleibt demnach auch in den kommenden Jahren - genauer gesagt bis 2015 - erlaubt. Die Begründung dafür: Die Interoperabilität zwischen legal erworbenen Apps und dem Smartphone muss gewährleistet bleiben. Bei Tablets gilt diese Regelung aber nicht, und zwar nur deshalb, weil der Kongress-Bibliothekar keine klare Definition von “Tablet” feststellen kann.

Obwohl man sie jailbreaken darf, dürfen Smartphones künftig nicht mehr für andere Netzanbieter freigeschaltet werden, beschließt Billington weiters. Die meisten Netzanbieter verwenden lockere Regelungen, was das Freischalten betrifft, also verbietet man lieber, Freischaltungen auf eigene Faust und ohne die Einwilligung des bestehenden Netzbetreibers durchzuführen.

Kein Überspielen von DVDs
DVDs dürfen gerippt werden, um Inhalte für Menschen mit speziellen Bedürfnissen zugänglich zu machen. Außerdem dürfen Exzerpte für Dokumentationen oder zur Filmanalyse durch Ripping gewonnen werden. Wer jedoch eine DVD legal erworben hat und den Inhalt auf einem Gerät ohne Laufwerk - etwa einem Tablet - abspielen will, darf die DVD nicht rippen. Bibliothekar Billington meint, das örtliche Versetzen von Inhalten stehe nicht im Einklang mit dem “fair use”-Prinzip des Vervielfältigungs-Gesetzes.

System dreht sich im Kreis
Die neuen Richtlinien des Kongress-Bibliothekars anzufechten, ist rechtlich ein Ding der Unmöglichkeit, wie Ars Technica festhält. Um etwa das Ripping-Verbot für DVDs aufzuheben, müsste zunächst jemand einen Verstoß begehen, vor Gericht angeklagt werden und dann selbiges überzeugen, dass es sich beim Ripping um ein faires Vorgehen mit eigenem Besitz handelt. Das Gericht müsste sich allerdings auf das Gesetz berufen. Da dieses in dem Fall keine Ausnahme vorsieht, kann es keine Änderung erwirken. Das System dreht sich dabei im Kreis.

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