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Konsumentenschutz

VKI gewinnt Rechtsstreit gegen Paybox

Der VKI hat in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zahlungsdiensteanbieter Diners Club, PayLife und Paybox zahlreiche gesetzwidrige Klauseln gefunden und mit Verbandsklage bekämpft. In den letzten Tagen sind gleich drei Urteile ergangen, die dem VKI weitgehend Recht geben, wie der Verein in einer Presseaussendung mitteilt

Ein Fall betraf den Handy-Bezahldienst Paybox. Gestützt auf eine „Verschweigungsklausel“ versuchte Paybox die Kunden durch Schweigen auf eine zugesendete SMS in neue und letztlich entgeltliche Vertragsverhältnisse zu zwingen. Das OLG Wien bestätigt nun die Sicht des VKI, dass die entsprechende Klausel gesetzwidrig und unwirksam ist (weil sie viel zu weit formuliert war). Die Folge ist, dass sich Paybox nicht auf die Klausel berufen kann und diese Vertragsänderungen daher unwirksam sind.

Paylife und Diners Club

Der zweite Fall betrifft die Bank PayLife, die Kreditkarten anbietet. In den AGB sah das Gericht die Frist von 42 Tagen für eine Reklamation nach Durchführung von Transaktionen als zu kurz an. Laut Zahlungsdienstegesetz müssen Kunden missbräuchliche Abbuchungen „unverzüglich“ melden, maximal muss er 13 Monate Zeit haben.

In den AGB von Diners Club widerspricht etwa eine Klausel, die vorsieht, dass ein Fremdwährungsumsatz zu jenem Wechselkurs umgerechnet wird, der auf der Homepage des Unternehmens aufscheint, dem Gebot der Neutralität bei der Umrechnung von Fremdwährungen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig und sind auf www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.

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