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Was tun gegen falsch abgestellte E-Scooter?

Derzeit gibt es in Wien neun Anbieter für elektrisch angetriebene Leih-Roller. Bird hat 1500 Geräte akkreditiert, Lime, Circ, Kiwi Ride und Tier ebenfalls 1500. Wind 574, Hive 790, Holmi 30 und Bolt ist registriert, hat aber noch keine Leihräder auf die Straßen gebracht. Pro Anbieter darf es maximal 1500 E-Scooter geben und jedes einzelne Gerät muss akkreditiert werden. Man sieht an den Zahlen vor allem eines: Es sind viele. Und viele davon werden an unpassenden Stellen geparkt.

Dort darf man nicht parken

Doch wo darf man E-Scooter eigentlich parken? Dies ist in der Stadt Wien mittels Verordnung geregelt. Derzeit gibt es keine Plätze, die nur für E-Scooter reserviert sind. Man darf sie auf Gehsteigen abstellen, sofern diese breiter als 2,5 Meter sind. „Mit Augenmaß kann man nicht sehen, wie breit ein Gehsteig ist“, sagt Kathrin Ivancsits von der Mobilitätsagentur Wien im Gespräch mit der futurezone. „Aber man sieht, wenn an einem Ort eigentlich kein Platz mehr ist oder jemand stolpern kann.“

Besondere Vorsicht gilt zudem bei Blindenleitsystemen, die als Bodenmarkierungen aufgebracht sind. Hier sollten absolut keine E-Scooter abgestellt werden, da sie sonst für blinde und stark sehbehinderte Menschen das Gehen mit dem Blinden- beziehungsweise Pendelstock behindern, oder diese gar drüber fallen können.

Verbannung vom Gehsteig?

Vor kurzem ist ein Streit darüber entbrannt, wo E-Scooter künftig geparkt werden sollen. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig machte in einem Interview den Vorschlag, die Geräte vollständig vom Gehsteig zu verbannen, sodass sie auch nicht mehr dort abgestellt werden dürfen. Doch das ist gar nicht so einfach zu regeln, weil es einen Eingriff in ein Bundesgesetz darstellen würde. Ludwig kündigte zudem an, nach Ablauf der Scooter-Saison, die Situation gemeinsam mit der Stadt evaluieren zu wollen. „Wir werden schauen, wie gut die erste Saison funktioniert hat und werden alle bestehenden Regelungen anpassen und nachschärfen“, sagt Ivancsits. Jeder einzelne Scooter werde von der Stadt Wien erfasst und markiert.

Der ÖAMTC fordert, dass es für E-Scooter eigene Abstellplätze geben soll und spricht sich etwa dagegen aus, dass E-Scooter auf Autoparkplätzen abgestellt werden müssen. Man fürchte etwa Schäden durch umstürzende Geräte und bemängelte den „ohnehin knappen Parkraum“.  

So könnt ihr E-Scooter melden

Doch was tun, wenn man E-Scooter sieht, die definitiv nicht dort hingehören, wo sie stehen? Menschen, die sich von falsch abgestellten Geräten belästigt fühlen oder vermuten, dass jemand drüber stolpert kann, können dies bei der Wiener Stadtinformation unter 01-50255 oder unter stadtinformation@post.wien.gv.at melden. Wer die „Sag’s Wien“-App (Android und iOS) installiert hat, kann dies auch dort melden. Bisher gibt es immer wieder Meldungen, aber diese seien nicht „überschießend“, heißt es. 

Wie geht es dann weiter? Die Stadt Wien benachrichtigt den entsprechenden E-Scooter-Anbieter, der den Roller dann innerhalb einer Frist abholen muss. Die Abholfrist für beschädigte oder verkehrsbehindernd abgestellte E-Roller beträgt Wochentags vier Stunden, am Wochenende zwölf Stunden. Wird der Scooter nicht innerhalb dieser Zeit vom Vermieter abgeholt, wird es kostenpflichtig entfernt und eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt. Laut Ivancsits sei das bisher bis Ende August kein einziges Mal notwendig gewesen. „Bisher verläuft die Zusammenarbeit mit den E-Scooter-Anbietern sehr positiv“.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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