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Woche 17: Für und Wider von "Street View"

Was wird online zu sehen sein?
Im Prinzip alles, was die Google-Autos mit ihren Kameras fotografiert haben. Sie waren nicht nur in Wien, sondern auch in den anderen Bundesländern unterwegs. Was nicht zu sehen sein wird, also verpixelt wird: Autokennzeichen, Gesichter sowie Passanten vor sensiblen Bereichen wie Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern oder Gefängnissen. Außerdem darf Google online nur herzeigen, was Fußgänger sehen können. Der befürchtete Blick der Kamera über die Hecke in den Privatgarten ist nicht erlaubt. Wann Street View für Österreich letztendlich online gehen wird, ist noch nicht fix. Die US-Firma konzentriert ihre Prioritäten in Sachen Street View derzeit auf andere Länder, wo sie nicht mit so vielen rechtlichen Hürden konfrontiert wird.

Kann man sich gegen die Veröffentlichung des eigenen Hauses wehren?
Ja. Mindestens 12 Wochen, bevor Street View online geht, bekommen Nutzer auf der Webseite ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Dort wird man angeben können, welches Haus man verpixelt haben möchte. Man beschreibt anhand von Adresse und zusätzlichen Erkennungsmerkmalen wie Farbe, Balkone, etc. Sollte Google dem Widerspruch eines Österreichers nicht nachkommen, kann man Google klagen. In Deutschland wurde Bürgern dieses Widerspruchsrecht auch eingeräumt, allerdings haben nur sehr wenige davon Gebrauch gemacht.

Hat Google Street View auch Vorteile?
Die Straßenansichten sind natürlich praktisch, wenn man Urlaub im Ausland macht und sich schon vorher ein Bild des Hotels oder der näheren Umgebung machen will. Umgekehrt haben Ausländer die Chance, Österreich virtuell zu erkunden. Der Fremdenverkehr verspricht sich von “Street View” einen enormen Werbeeffekt. Alfons Parth, Obmann des Tourismusverbands Ischgl, etwa meint: „Google ist immerhin eine globale Plattform, über die wir der Welt zeigen können, wie schön es bei uns ist.“

Alle weiteren Details zu den Multimedia-Tipps von Jakob Steinschaden auf Radio Energy finden Sie unter http://energy.at.

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Jakob Steinschaden

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