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Zwei neue E-Scooter-Anbieter in Wien in den Startlöchern

Nach Lime, Bird, Wind und Tier könnten bald zwei weitere E-Scooter-Anbieter ihre Sharing-Roller in Wien anbieten. Diesmal haben die Namen der Unternehmen allerdings keine vier Buchstaben: Voi kommt aus Skandinavien und schaltet derzeit kräftig Werbung in sozialen Netzwerken. Der zweite Anbieter nennt sich Arolla und kommt aus Oberösterreich.

Anders als in den gesponserten Facebook-Postings suggeriert wird, ist ein Start von Voi in Wien noch nicht fix. "Wir schalten die Werbung und wollen auf diese Weise herausfinden, ob ein Wien-Start für uns Sinn macht", heißt es von Voi gegenüber der futurezone. Besteht in Wien Interesse an einem weiteren E-Scooter-Anbieter, könnten die Roller von Voi demnächst in Wien verfügbar sein.

Ähnlich wie die bereits etablierten Anbieter setzt auch Voi auf ein Free-Floating-Konzept. Eine Scooter-Miete kann per Smartphone-App gestartet werden. Über eine mögliche Preisgestaltung ist noch nichts bekannt.

Das Start-up Voi hat seinen Sitz in Schweden und besteht seit Sommer 2018. Es bietet seine Roller mittlerweile in insgesamt ungefähr 15 Städten in Frankreich, Portugal, Spanien, Dänemark und Schweden an. "Wir versuchen dabei unsere Roller möglichst sinnvoll in Abstimmung mit den Städten in den öffentlichen Verkehr zu integrieren", erklärt ein Voi-Sprecher.

Kostenlose Fahrten

Arolla gehört zum oberösterreichischen Softwareunternehmen AMV Networks und möchte die Konkurrenz mit niedrigeren Preisen und Gratisangeboten unter Druck setzen.

In den nächsten Wochen sei vorerst ein Testbetrieb in Linz und Wels geplant, wie der Standard berichtet. Im April oder Mai könnte Arolla dann in Wien an den Start gehen.

Regeln für E-Scooter in Wien

Nach dem Debakel für Sharing-Fahrräder in Wien, haben auch die E-Roller für hitzige Diskussionen gesorgt. Im November hat die Stadt Wien dann neue Regeln für die E-Scooter erlassen. Erste Parkverbote wurden eingeführt und der Anbieter Bird hat die Geschwindigkeit seiner Roller verringert.

Fahren darf man in Fußgängerzonen übrigens rein rechtlich nicht: Für die elektrisch angetriebenen Roller gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder. Gehsteige oder Fußgängerzonen sind damit tabu.

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