Unterlassungserklärung

Erfolg für Datenschützer: Neue Regeln für Pokémon Go

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Juli 15 Klauseln im Kleingedruckten angeprangert und das Unternehmen abgemahnt. Dabei ging es unter anderem um das vorgesehene Recht des Entwicklers Niantic, den Vertrag jederzeit einseitig zu verändern oder fristlos zu kündigen. Eine Sperrung des Zugangs sollte in vielen Fällen nach alleinigem Ermessen des Unternehmens möglich sein. Zudem sei die Rückerstattung von In-App-Käufen ausgeschlossen gewesen und die Weitergabe personenbezogener Daten an private Dritte sollte ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen möglich sein.

Unterlassungserklärung

Niantic gab den Verbraucherschützern zufolge nun ein verbindliche Unterlassungserklärung in allen Punkten ab. „Wir freuen uns, dass sich Niantic einsichtig gezeigt hat“, erklärte der Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband, Heiko Dünkel, am Montag. Der vzbv räumte eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres ein. Im Juli hatten die Verbraucherschützer Niantic mit einer Klage gedroht, wenn die Regeln nicht geändert werden sollten.

Von Niantic gab es am Montag zunächst keine Stellungnahme und schon im Juli wollte der Entwicklung zu der Abmahnung der Verbraucherschützer nicht Stellung nehmen. Die Firma hatte das überaus erfolgreiche Spiel im Juli gestartet. In ihm geht es darum, virtuelle „Pokémon“-Monster zu fangen, die sich an verschiedenen Orten in der realen Welt verstecken.

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