© S. Engels/Fotolia

Datenschutzbehörde

Wir sagen nichts und keiner darf es wissen

Im Journalistinnenalltag erlebt man so manche kuriosen Dinge. Die Kommunikation mit Behörden zählt dabei zu den Dingen, die einen im Zeitalter der Echtzeit-Information, in dem am besten alles „sofort“ veröffentlicht wird, beim Recherchieren entschleunigen. Behörden, die bestimmten Ministerien unterstellt sind, dürfen gegenüber Journalisten etwa gar nichts offiziell sagen. Da läuft die Kommunikation gänzlich über die Pressestelle des jeweiligen Ministeriums ab, die dann jeweils intern Rückfrage hält mit den Fachexperten.

Anders ist das etwa bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Diese ist offiziell unabhängig und es gibt keine Pressestelle (Warum eigentlich nicht? Aus Geldmangel?). Zuständig für die Kommunikation mit Journalisten sind daher die Leiterin und ihr Stellvertreter. Von meinem offiziellen Journalisten-Mail-Account verschickte ich gestern also eine Presseanfrage an die Behörde. Darin stand: „Da der KURIER die Geschichte aufgreifen möchte, wäre ich um eine rasche zeitnahe Rückantwort relativ dankbar.“ Mit dem Satz wird einmal mehr deutlich, dass es um Informationen geht, die auch journalistisch verwendet werden.

Keine inhaltliche Auskunft

Die Behörde antwortete dann auch sehr zeitnah mit: "Es wird um Verständnis ersucht, dass Ihre Anfrage nicht inhaltlich beantwortet werden kann." Als Begründung wird folgendes Argument gebracht: „Die Datenschutzbehörde kann außerhalb eines konkreten Verfahrens keine Einschätzungen bzw. rechtlichen Beurteilungen abgeben ohne dem Ergebnis eines allfälligen Verfahrens vorwegzugreifen.“

Ein Verfahren wollte ich als Journalistin nun nicht gerade einleiten. Und als Privatperson würde ich so etwas nur dann machen, wenn ich zuvor mit Rechtsexperten abgeklärt hätte, ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg gäbe. Würde man neben einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde nämlich auch eine Klage anstreben, wäre das extrem teuer. Dass man dafür als Privatperson also zahlreiche Kosten auf sich nehmen müsste, um etwas einzufordern, was datenschutzrechtlich problematisch ist, ist ein anderes – aber nicht weniger brisantes - Thema, über das man mal diskutieren sollte.

Kommunikation überdenken

Als Journalistin wollte ich nur eine Auskunft zum Thema "Darf man das?". Ich hatte im Artikel die Antwort der Datenschutzbehörde mit ihrem Statement, dass sie meine Anfrage inhaltlich nicht beantworten kann, zitiert. Die Behörde schrieb mir daraufhin folgende Mail: "Ich bin ehrlich gestanden über Ihre Vorgangsweise überrascht. Ihre Anfrage hatte eher informellen Charakter. (...) Es war keine Rede davon, dass die Antwort in gedruckter Form erscheint. Sollte diese Vorgangsweise Schule machen, wird die Datenschutzbehörde ihre Kommunikationspolitik überdenken."

Diese Antwort frei nach dem Motto „Wir sagen nichts und keiner darf es wissen“ ist schlichtweg irritierend, wenn nicht sogar verstörend. Die Kommunikationspolitik mit Journalistinnen und Journalisten sollte die Behörde daher wirklich überdenken.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

mehr lesen
Barbara Wimmer

Kommentare