AK Vorrat: Rege Beteiligung an Verfassungsklage
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Am 1. April ist in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Dadurch können Behörden sechs Monate im Nachhinein auf Kommunikationsdaten zugreifen. Von jedem Telefonat wird gespeichert wer, wann und wo, wen anruft oder von wem angerufen wird. Das gleiche gilt für SMS und E-Mail. Inhalte werden dabei zwar keine aufgezeichnet, doch schon die Standortdaten eines Handys reichen aus, um Nutzer nachverfolgen zu können. Dadurch lassen sich sowohl Bewegungsprofile als auch detaillierte soziale Verbindungen von Einzelpersonen und Gruppen erstellen.
Kritiker sehen darin einen schweren, nicht mit der Verfassung zu vereinbarenden Grundrechtseingriff. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat zusammen mit dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser eine gemeinsame Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof vorbereitet, der sich jeder anschließen kann, der in Österreich über einen angemeldeten Internetanschluss oder ein Mobil- oder Festnetztelefon verfügt. "Auch Firmen oder Vereine können an der Klage teilnehmen", erklärte Andreas Krisch vom AK Vorrat. Ziel der Klage ist es, die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wieder abzuschaffen.
Großer Ansturm zu Beginn
In den ersten vier Stunden nach dem Start am Freitag beteiligten sich bereits 1347 Menschen per Online-Formular an der Verfassungsklage. Bis zum Sonntagabend waren es mehr als 6000. Doch das alleine reicht nicht aus. Man müsse die zugeschickte PDF-Datei ausdrucken, eine Vollmacht unterschreiben und diese per Post an den AK Vorrat schicken, um sich als Bürger oder Verein daran zu beteiligen, erklären die Initiatoren.
"Unser angestrebtes Ziel ist es, rund 1000 Mitkläger zusammen zu bekommen", so Albert Steinhauser. Damit wäre es die größte Verfassungsklage gegen die Republik. Dazu müssten laut derzeitigem Standpunkt weniger als ein Fünftel derjenigen, die das Online-Formular ausgefüllt haben, ihre Vollmacht auch tatsächlich abschicken - das klingt realistisch. Zudem wurden auch bei der
Steinhauser illustrierte zudem an einem Beispiel, wie absurd die Vorratsdatenspeicherung sei. "Wenn man sich vorstellt, dass das Parlament ein Gesetz beschließt, das besagt, dass die Post speichern muss, wer an wen einen Brief schreibt, würde jeder sagen, dass das in einer Demokratie nicht geht. Die Vorratsdatenspeicherung ist nichts anders", erläuterte Steinhauser.
Die juristische Ausarbeitung der Klage übernahm Christoph Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, der zugleich betonte, dass man damit nicht das Verfassungsgericht "zuspammen" wolle, sondern die Anträge "gut sortiert" einbringen werde. Die Klage wird durch die Scheucher Rechtsanwalts GMBH vertreten. "Rechtsanwalt Ewald Scheucher aus Wien ist Gründungsmitglied des AK Vorrat und hat einschlägige Vorerfahrung", begründete Krisch die Auswahl der Anwaltskanzlei.
Wer bisher mitmacht
Neben den sechs Erstbeschwerdeführern, die von Maria-Wittman-Tiwald von der Fachgruppe Grundrechte in der Vereinigung der österreichischen Richter, Hannes Tretter, Co-Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, Sigi Maurer, Ex-ÖH-Vorsitzende, Jana Herwig, Medienwissenschaftlerin, Erich Schweighofer, Leiter der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik der Uni Wien bis zu Krisch, Steinhauser und Tschohl reichen, haben auch weitere Politikerinnen und Politiker ihre Unterstützung angekündigt bzw. bereits die Vollmacht ausgestellt.
Keine Kosten für Mitkläger
"Auf diesem Weg kann jeder Einzelne dem Verfassungsgerichtshof zeigen, dass dieses Thema wichtig ist," sagte Krisch. Die Unterstützung der Klage würde zudem keine Kosten oder Risiken für Mitkläger hervorrufen. Bis zum 18. Mai werden nun Vollmachten gesammelt, eine Woche später soll die Klage eingebracht werden. Der Verfassungsgerichtshof muss dann prüfen, ob er die Klage zulassen wird. Wie lange das Verfahren genau dauern wird, sei schwer vorauszusagen, erklärte Tschohl. Man rechne mit einem Zeitraum von bis zu einem Jahr.
Neben der Verfassungsbeschwerde läuft auch die Petition der AK Vorrat "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" auf zeichnemit.at weiter, bis sich der Nationalrat damit befasst (was frühestens im Sommer der Fall ist). Diese wurde bereits mehr als 86.000 Mal unterzeichnet. Im März wurde die Initiative zum ersten Mal vom Petitionsausschuss behandelt. Als nächste Schritte werden Stellungnahmen vom Verkehrs-, Innen- und Justizministerium sowie vom Bundeskanzleramt eingeholt.
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