Amateurfunkdienst steht vor einer Neuregulierung
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Viele Menschen glauben, dass es sich beim
Amateurfunkdienst um eine Art „Hobbyfunk“ handelt. „Das ist ein Missverständnis. Es bedeutet nur, dass es sich um keinen kommerziellen Dienst handelt. Wir sind ein international geregelter Funkdienst mit Pflichten und Rechten“, erklärt Michael Zwingl aka „OE3MZC“, Präsident vom Dachverband der Funkamateure ÖVSV, im Gespräch mit der futurezone.
Das Netz der Funkamateure hilft im Not- und Katastrophenschutz und kann derzeit einen Großteil lokaler und nationaler Kommunikationsaufgaben abwickeln. Beispielsweise kann er bei einem kompletten Stromausfall, wenn die Handynetze etwa nach 30 Minuten ausfallen und nicht mehr verfügbar sind, noch kommunizieren.
Rasche Hilfe im Katastrophenfall
„Es sind gerade die Funkamateure, die in Not- und Katastrophenfällen schnell vor Ort sind und entsprechende Nachrichten weitergeben“ so Zwingl. Durch eine Vielzahl von international harmonisierten Frequenzen für den Amateurfunk ist nicht nur die nationale, sondern auch internationale Kommunikation möglich. Die Funkamateure kooperieren zudem mit Zivilschutz, Rettungsorganisationen, Suchhundestaffeln, dem Bundesheer und vielen anderen freiwilligen und staatlichen Organisationen.
Nun will das Infrastrukturministerium (BMVIT) das Amateurfunkgesetz auflassen und ins Telekommunikationsgesetz (TKG) integrieren. Die Begutachtungsfrist einer entsprechenden Gesetzesnovelle läuft noch bis 31. Juli. Hintergrund ist eine Verwaltungsvereinfachung. Mit der Integration in das TKG-Gesetz sind jedoch zahlreiche Änderungen geplant, die massive Auswirkungen auf den Amateurfunkdienst haben.
Degradierung zum Unterstützer
So soll etwa der Zweck des Amateurfunkdienstes geändert werden. Bisher waren sie ein fixer Bestandteil im Not- und Katastrophenfunk, künftig sollen sie diesen nur noch „unterstützen“. „Für Laien mag das keine große Änderung sein, aber für Juristen ist es ein großer Unterschied. Das mindert den Wert des Amateurfunkdienstes, auch im Hinblick auf seinen Wert für die Gesellschaft“, erklärt Zwingl.
Auch der Katastrophenschutzexperte
Herbert Saurugg, der sich mit IT-Sicherheit und Blackout beschäftigt, warnt: „Die aus meiner Sicht positive und völlig unverzichtbare Aufgabe der Funkamateure im Katastrophenschutz wird mit diesem Gesetzesentwurf ausgehöhlt, da damit ein deutliches Absinken der Anzahl der Amateurfunkstellen verbunden sein wird.“
Schädliche Störungen
Zudem fehlt im neuen Gesetz ein entsprechender Schutz vor schädlichen Störungen. Die Frequenzen, die von Funkamateuren verwendet werden, könnten künftig durch Elektrogeräte oder Powerline-Kommuniation gestört werden. „Das ist aus unserer Sicht äußerst problematisch und macht uns große Sorgen“, so Zwingl.
Die Funkamateurlizenz, die bisher nach der absolvierten Prüfung und der jährlichen Entrichtung von Gebühren unbefristet galt, soll im neuen Gesetz auf fünf Jahre befristet werden. „Für mich ist es unverständlich, wie es dadurch zu einer Verwaltungsvereinfachung kommen soll. Das ist ein Mehraufwand und es gibt keinerlei Grund für eine derartige Maßnahme. Es hat in den vergangenen Jahren keine Störfälle gegeben, die eine Verschärfung der Regeln begründen würde“, sagt Zwingl.
Keine internationalen Vorbilder
Auch international gebe es kein vergleichbares Beispiel. „Im Gegenteil, auf aller Welt werden die Regeln für Amateurfunkdienste liberalisiert“, erklärt der ÖVSV-Präsident. Weitere Verschlechterungen im Gesetz: Die jährlich anfallenden Gebühren sollen valorisiert werden. „Das macht bei kommerziellen Anbietern Sinn, aber nicht bei Privatpersonen“, heißt es etwa in der ÖVSV-Stellungnahme zur geplanten Gesetzesnovelle (PDF).
Aus Sicht des ÖVSV-Präsidenten macht die geplante Gesetzesnovelle auch aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. „Junge Nachrichtentechniker können als Funkamateure mit Dingen experimentieren, die sie später als hoch qualifiziertes Personal sehr gefragt machen. Das ist auch für den Wirtschaftsstandort
Österreich wichtig.“
WLAN und andere moderne Telekommunikationstechnologien, die für die Aufrechterhaltung des heutigen Lebens notwendig sind, würde es ohne private Entwicklungen aus den Reihen ambitionierter Funkamateure wahrscheinlich so nicht geben, sagt Zwingl. Noch ist das neue Gesetz nicht in Stein gemeißelt. Bürger können noch bis zum 31. Juli eine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung abgeben.
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