Andrus Ansip: "Weihnachtsshopping wird ab sofort viel einfacher"
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Sogenanntes „Geoblocking“ wird untersagt. Für Online-Händler ist es ab sofort illegal, Kunden aus anderen EU-Ländern das Shopping zu verbieten. „Das Weihnachtsshopping im Internet wird ab diesem Jahr viel einfacher“, sagte Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, am Montag vor Journalisten in Wien. „Die Menschen müssen nur noch davon erfahren“, so Ansip. So wüssten etwa rund 12 Prozent der EU-Reisenden noch nicht, dass man seit Juni 2017 Freiminuten, Frei-SMS sowie Datenroaming von Telefontarifen im EU-Ausland ohne Aufpreis nutzen kann, sagte der EU-Vizepräsident.
"Klare Regeln für Händler"
„86 Prozent der Internet-Nutzer haben schon etwas online gekauft. Auch ich. Konzertickets zum Beispiel“, erklärte Ansip. Bei„Mystery Shopping“-Versuchen der EU habe sich gezeigt, dass bisher nur jede dritte Person innerhalb der EU online Waren kaufen konnte. Zwei Prozent der Menschen sei die Möglichkeit komplett verweigert worden, 27 Prozent konnten einen begonnen Einkauf nicht zu Ende bringen, so Ansip. So seien Bezahlungen per Kreditkarte nicht möglich gewesen, weil man in einem angeblich „falschen“ Land wie Belgien, Deutschland oder Österreich beheimatet sei. „Jetzt gibt es klare Regeln für die Händler“, sagt Ansip.
Online-Händler werden zwar weiterhin selbst darüber entscheiden können, welche Zahlungsmittel sie akzeptieren, die Regulierung enthält jedoch eine spezifische Bestimmung zur Nichtdiskriminierung innerhalb dieser Zahlungsmittel. Das betrifft den Standort des Zahlungskontos, den Ort der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters und den Ausstellungsort des Zahlungsinstruments gleichermaßen.
Ausnahmen bei der Lieferung
Die mit Montag in Kraft getretene Regelung bedeutet allerdings nicht, dass alle Händler sich verpflichten müssen, in andere EU-Länder zu liefern. Kunden, die in anderen EU-Ländern bestellen, müssen sich also teilweise wie bisher Paketweiterleitungsdienste mit Adresse im Land des Händlers nutzen oder die Zustellung selbst organisieren. Gegen eine europaweite Lieferpflicht hatten sich vor allem Wirtschaftsverbände stark gemacht. Diese hatten eine zusätzliche Belastung für Online-Händler befürchtet. Hierzu sagte Ansip: „Wir müssen die unternehmerische Freiheit akzeptieren.“
Gilt nicht für digitale Medien
Einen Wermutstropfen gibt es bei digitalen Medien. Für Musik, E-Books, Filme, Computerspiele oder Streaming-Services können innerhalb der EU nach wie vor unterschiedliche Preise verlangt werden oder die Verfügbarkeit auf einzelne Länder beschränkt werden. Auf die Frage der futurezone, ob sich dies bald ändern werde, sagte Ansip: „Wir werden die Gesetzgebung bis Ende 2020 evaluieren und ich hoffe, dass wir dann in der Lage sein werden, diese auszuweiten. Viele Blockaden haben hier etwas mit dem Urheberrecht zu tun. Hier braucht es auch neue Geschäftsmodelle wie etwa pan-europäische Lizenzen.“
Zudem verwies Ansip auf weitere EU-Initiativen, die ebenfalls diese Bereiche betreffen, wie etwa der SatCab- oder der E-Commerce-Vorschlag. „Wir haben 55 Millionen Menschen in der EU, die einer Minderheiten-Sprache in ihrem Land angehören. Deutschsprechende Italiener, oder schwedisch sprechende Finnen. Sie haben zwar ihre eigenen Informationskanäle, aber viele von ihnen würden dafür zahlen, wenn sie Inhalte aus anderen Ländern abrufen könnten“, sagte Ansip.
„Auch für die 13,6 Millionen Menschen, die in anderen EU-Ländern als ihrer Heimat arbeiten, gibt es keinen Zugang zu digitalen Inhalten ihres Landes. Wir wollen auch hier bessere Verfügbarkeit über die Grenzen hinweg ermöglichen.“ Das sei etwa mit dem SatCab-Vorschlag in Arbeit. Allerdings liege es dann an den Unternehmen, dies auch umzusetzen. „Jede Firma hat ihre unternehmerische Freiheit, die wir respektieren müssen“, sagt Ansip, der selbst aber ein „europäisches Netflix“ begrüßen würde.
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