Auch österreichische Privatvermieter müssen Klingel-Namensschilder entfernen
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Nachdem Wiener Wohnen angekündigt hat, die Namensschilder aller Gemeindebauten zu tauschen, sehen Datenschützer auch private Vermieter und Genossenschaften gefordert. Auch sie betreffe die Pflicht der Geheimhaltung, macht heute die ARGE Daten klar. Verstoßen Hausverwaltungen bzw. Vermieter gegen die Regelung, könne man neben einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde auch eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage beim Zivilgericht einbringen.
Denn mit dem Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende Zustimmung erfolge eine Datenschutzverletzung. „Allein aus diesem Titel gebührt ein immaterieller Schadenersatzanspruch, der zwar für Türschilder noch nicht ausjudiziert ist, bei vergleichbaren Fällen aber etwa 1.000 Euro pro Betroffenen betragen hat“, betonte die ARGE Daten. Sie empfiehlt nach Abmahnung des Vermieters oder der Hausverwaltung und nach einer Frist von drei bis sieben Tagen, 1.000 Euro Schadenersatz zu fordern und notfalls einzuklagen.
Beschwerde gegen Wiener Wohnen
Wiener Wohnen ersetzt nach einer Beschwerde eines Mieters bis Jahresende alle Namensschilder auf den Klingelbrettern von 220.000 Wohnungen durch anonymisierte Top-Nummern. Damit folge man der Datenschutzgrundverordnung, so die Begründung. Laut ARGE Daten bestehe das Verbot der Kenntlichmachung und die Verpflichtung zur Anonymität schon seit 1980, seit Mai 2018 sind jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft.
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