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Netzpolitik

Corona-Maßnahme: Regierung verschickt Warn-SMS

Wien wurde unter Quarantäne gestellt. Verlassen Sie nicht Ihr Haus und folgen sie den Anweisungen der Behörden.“ Solche SMS könnten bald von der Regierung oder Polizei verschickt werden.

Damit das möglich ist, wird jetzt im Parlament eine Abänderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des zweiten COVID-19-Gesetzespakets.

Die Regierung wird dazu aber nicht die Handynummern der Bürger abspeichern. Die Nummern bleiben weiterhin bei den Mobilfunkern. Die Regierung wird auch nicht die SMS direkt verschicken, sondern den Mobilfunkern den Auftrag dazu erteilen.

Befristete Maßnahme

Vom Parlament heißt es dazu: „Telekom-Betreiber werden mit dem Gesetz verpflichtet, Warnungen der Bundesregierung bzw. von Behörden per SMS an ihre KundInnen weiterzuleiten. Das gilt auch bei lokalen Gefahrensituationen, etwa bei der Suche nach Kontaktpersonen einer erkrankten Person. Bei Nichtbefolgung droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000 Euro. Diese Maßnahme gilt bis Jahresende befristet.“

Ebenfalls im Gesetzespaket enthalten ist eine Gesetzesänderung bezüglich Videochats. Der Ministerrat wird demnach auch per Videokonferenz beschlussfähig sein. VfGH, VwGH und Oberster Gerichtshof können ebenfalls Entscheide fällen, ohne persönlich zusammentreten zu müssen.

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