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Datenschützer kritisiert AGBs von CouchSurfing

Das beliebte Portal CouchSurfing.org ändert am Freitag seine Nutzungsbedingungen. Demnach erteilen die Mitglieder durch das Hochladen von Inhalten wie Nachrichten, Fotos und persönlichen Daten dem Unternehmen CouchSurfing eine umfassende und unwiderrufliche Erlaubnis zu einer quasi unbegrenzten Verwendung dieser Inhalte. Zudem räumt sich das Unternehmen in den Datenschutzbestimmungen das Recht zur Datenweitergabe an Dritte ein und behält sich vor, die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen jederzeit ändern zu können, ohne die Mitglieder über Änderungen gesondert informieren zu müssen.

Für Schaar sind diese Änderungen "inakzeptabel". "Sie wären nach dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht unzulässig. Die Nutzer werden durch die neuen Nutzungsbedingungen genötigt, auf jegliche Kontrolle über ihre Daten zu verzichten, sofern sie den Dienst weiter in Anspruch nehmen wollen. Der Fall zeigt einmal mehr die Notwendigkeit, das europäische Datenschutzrecht zügig zu reformieren und dabei sicherzustellen, dass der Datenschutz europäischer Nutzer auch dann gewährleistet ist, wenn Internetdienste aus einem Drittstaat angeboten werden. Das geplante ‚Marktortprinzip` würde solchen Praktiken einen Riegel vorschieben", sagte Schaar am Donnerstag in einer Aussendung.

EU-Datenschutzverordnung würde helfen
Aktuell ist europäisches Datenschutzrecht nicht anwendbar, da das soziale Netzwerk von einem Unternehmen mit Sitz in den USA, ohne Niederlassungen in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union betrieben wird. Der am 25. Januar 2012 vorgestellte Entwurf der Europäischen Kommission für eine EU-Datenschutzgrundverordnung würde eine Regelung vorsehen, nach der die strengen Grundsätze des EU-Datenschutzrechts generell auch dann gelten sollen, wenn sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern mit ihren Diensten an Bürger in der Europäischen Union wenden, selbst wenn die Unternehmen keine Niederlassung in Europa haben (sogenanntes "Marktortprinzip").

Schaar hat nun in einem Schreiben an die für die Datenschutzaufsicht zuständige US-Behörde, die Federal Trade Commission, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte auf Missstände in den Nutzungsbedingungen hingewiesen. Über CouchSurfing.org lassen sich private Unterkünfte suchen und man kann sich mit den "Gastgebern" vorab vernetzen. Das Netzwerk selbst gibt an, rund 4,8 Millionen Mitglieder in über 90.000 Städten der Welt zu haben.

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