© Stephan Boroviczeny

Facebook

Datenweitergabe an USA vor dem Europäischen Gerichtshof

Die europäischen Höchstrichter müssen nun entscheiden, ob die in Europa für Facebook zuständige irische Datenschutzbehörde, dazu verpflichtet ist, den Facebook-Datentransfer in die USA und die Mitwirkung des US-Unternehmens am Überwachungsprogramm PRISM des US-Geheimdienstes NSA zu untersuchen. Facebook könnte infolge gezwungen werden, europäische Daten vor dem Zugriff der NSA zu schützen oder überhaupt in Europa zu behalten.

"Angemessenes Schutzniveau" fraglich

Nach EU-Recht dürfen Daten nur ins Ausland transferiert werden, wenn dort ein „angemessenes Schutzniveau“ garantiert wird. Die Wiener Studenteninitiative europe-v-facebook rund um Max Schrems hatten im vergangenen Jahr bei der irischen Behörde eine Beschwerde eingebracht, in der sie darauf hinwies, dass dieses Schutzniveau, nach den Enthüllungen um das Überwachungsprogramm PRISM der NSA nicht mehr gegeben sei. Den Snowden-Dokumenten zufolge hatte die NSA direkten Zugang zu den Computersystemen von neun der führenden US-Internet-Unternehmen, darunter neben Facebook auch Google, Apple, Microsoft und Yahoo.

Die irische Behörde hatte der Initiative aber beschieden, dass es nichts zu untersuchen gebe und die Argumente der Studenten als "frivol" bezeichnet. Woraufhin europe-v-facebook vor dem irischen High Court klagte, der nun den EuGH dazu befragen will.

Schrems begrüßt Entscheidung

Die Weiterleitung der Klage an den Europäischen Gerichtshof sei das Beste, was man sich wünschen könne, teilte Schrems in einer ersten Reaktion mit. "Wir werden nun das Urteil im Detail studieren und sobald als möglich den nächsten Schritt machen."

Von einer Entscheidung des EuGH seien höchstwahrscheinlich alle US-Unternehmen betroffen, die mit PRISM in Zusammenhang gebracht werden und in Europa operativ tätig sind, meinte Schrems weiter. Die Initiative des Jus-Absolventen hatte auch bei der Datenschutzbehörde in Luxemburg eine Beschwerde gegen Microsoft und seinen Internet-Telefoniedienst Skype wegen des Datentransfers in die USA eingebracht.

Reding begrüßt Entscheidung

Die EU-Kommission sieht den Verweis einer österreichischen Beschwerde gegen Facebook an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen „positiven Schritt“. Justizkommissarin Vivian Reding verfolge die Datenschutz-Verfahren des Juristen Max Schrems in Irland und nun wohl auf europäischer Ebene mit großer Spannung, sagte ihre Sprecherin Mina Andreeva auf APA-Anfrage in Brüssel am Mittwoch.

Reding drängt seit längerem auf eine Reform des EU-Datenschutzrechts. Bisher müssen Bürger, die eine Beschwerde gegen eine Firma wegen der Verletzung ihrer Privatsphäre haben, diese an deren EU-Standort einbringen - im Fall von Facebook musste Schrems dafür nach Irland. Die Justizkommissarin legte den Staaten einen Entwurf für eine Grundverordnung vor, nach der künftig auch eine Beschwerde im Heimatland möglich ist. Der Entwurf wird wegen großer Differenzen unter den EU-Staaten noch immer von den Ministern diskutiert und soll bis 2015 beschlossen werden.

Nachbessern bei Safe Harbour

Bei der „Safe-Harbour“-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, die die Übermittlung von Facebook-Daten aus Europa an die US-Behörden ermöglicht, will Reding nachbessern. In der damaligen Festlegung hieß es, personenbezogene Daten dürften an die USA weitergegeben werden, da dort angemessener Datenschutz gewährleistet werde.

Die Justizkommissarin habe den Amerikanern 13 Verbesserungsvorschläge übermittelt, wovon zwölf umgesetzt worden sein. Der offene Punkt: Die USA erlauben es den Behörden, aus Gründen der nationalen Sicherheit nach Daten über Personen zu greifen. In der Frage habe es von US-Seite bisher keine Garantien gegeben, die Möglichkeit nur beschränkt auf einzelne Fälle zu nutzen, heißt es von der EU-Kommission.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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