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Streit

Der Urheber-Trick und Ravels Bolero als Gemeingut

Immer öfters wird heutzutage bei berühmten Werken, die nach Jahrzehnten noch immer hohe Einnahmen durch Lizenzgebühren erzielen, versucht, der Zeitraum auszudehnen, bevor das Werk „public domain“, also zum Gemeingut, wird. Dieser üble Trick, der beim Tagebuch von Anne Frank erfolgreich eingesetzt wurde – der Name des Vaters wurde als Co-Autor hinzugefügt – wurde nun auch bei Ravels Bolero versucht, wie „Techdirt“ berichtet.

57 Millionen US-Dollar Einnahmen

Der Fall beim Tagebuch von Anne Frank wurde damit nicht zu unrecht als „gefährlicher Präzedenzfall“ bezeichnet. Ravel starb am 28. Dezember 1937 und normalerweise gehen Werke nach 70 Jahren in Gemeingut über. Im Fall von Ravels „Boloero“ kam noch ein spezielles Gesetz aus Frankreich hinzu, das den Übergang noch verlängerte und mit 1. Mai 2016 festlegte.

Bolero ist aber so bekannt und wird so oft gespielt, dass seit den 1960er-Jahren rund 57 Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren zusammengekommen sind. Die Besitzer der Urheberrechte wollten natürlich nicht, dass dieser Geldfluss versiegt und versuchten, den Übergang des Werkes ins Gemeingut mit dem Co-Autoren-Trick zu verhindern. Die französische Verwertungsgesellschaft SACEM lehnte dies jedoch ab. Jetzt ist Bolero bei Wikimedia Commons frei verfügbar.

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