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Grundrechte

Deutschland: Zweifel an Vorratsdatenspeicherung

Die Kernfrage werde sein, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden soll, erklärte Voßhoff. „Aus den nun vorgelegten Leitlinien lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass die in diesem Punkt sehr engen Vorgaben des Gerichtes berücksichtigt wurden.“ Da noch kein Gesetzentwurf vorliege, könnten letzte datenschutzrechtliche Fragen jedoch noch nicht geklärt werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte in der vergangenen Woche Leitlinien zur Einführung einer „Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ vorgelegt. Darin werden die Pläne der Bundesregierung umrissen, die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zum Zweck der Strafverfolgung wieder einzuführen. Telekommunikationsanbieter sollen demnach verpflichtet werden, künftig wieder Standortdaten für vier Wochen sowie die übrigen Verkehrsdaten für zehn Wochen zu speichern. Die Pläne der deutschen Bundesregierung sorgten auch in Österreich für Diskussionen.

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