Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts.
Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts.
© APA/HANS KLAUS TECHT

Deutschland

Neuauflage: Aus Vorratsdaten wird Höchstspeicherfrist

Das deutsche Justizministerium und Innenministerium haben sich in der Nacht auf Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen auf einen Vorschlag zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung verständigt.

Der Ressortchef stellte am Mittwoch in Berlin seinen Vorschlag für eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung vor. Demnach sollen die Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr dagegen gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen. Bei der Präsentation der Pläne war von Vorratsdatenspeicherung keine Rede, dafür von "Höchstpeicherfristen für Verkehrsdaten".

Umstrittene Maßnahmen

Die Behörden dürfen die Daten nach Maas' Plänen nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei Terrorakten, Mord, Totschlag und sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben. Die Daten von sogenannten Berufsgeheimnisträgern - etwa Seelsorgern, Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - dürfen die Strafverfolgungsbehörden nicht abrufen.

Die Telekommunikationsunternehmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dazu einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Kritik

„Die Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt grundrechtswidrig. Auch wenn Justizminister Maas bemüht ist, das Vorhaben nun mit einer dicken Schicht rechtsstaatlicher Kosmetik zu versehen, bleibt es eine anlasslose Bevorratung besonders sensibler personenbezogener Daten.“, erklärt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

In den vergangenen Jahren waren zunächst das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgericht und schließlich eine EU-Richtlinie dazu vor dem EuGH gescheitert. Die deutsche Regierung suchte daher nach einer neuen Lösung.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare