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Gesundheitsakte

ELGA passiert Gesundheitsausschuss

ELGA hat den Gesundheitsausschuss passiert. Beim davor abgehaltenen Hearing wurde die bereits bekannte Kritik von Ärztevertretern bezüglich einer mangelnden Benutzerfreundlichkeit sowie von einem Datenschützer bezüglich mangelnder Datensicherheit bekräftigt. Ansonsten zeigte sich breite Zustimmung zum Entwurf von Minister Alois Stöger (SPÖ).

Mit ELGA werden künftig alle Befunde und gesundheitsrelevanten Dokumente der Patienten elektronisch gespeichert. Für die Patienten wird die Freiwilligkeit mittels sogenannter Opt-Out-Regelung gewährleistet, wonach man automatisch teilnimmt, wenn man nicht ausdrücklich widerspricht. Der Patient kann sich entweder gänzlich abmelden oder nur einzelne Befunde, Behandlungsfälle oder Medikamente ausblenden lassen. Die Daten werden dezentral beim Arzt bzw. Spital nach genau definierten technischen Qualitätskriterien gespeichert.

Für Ärzte verpflichtend
Für die Ärzte gibt es nur eine Verpflichtung zur Speicherung von vier Befunddaten: Entlassungsbriefe aus dem Spital, Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente. Ansonsten sieht das Gesetz für sie nur ein grundsätzliches „Verwendungsrecht" vor. Allerdings haften die Ärzte, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung von ELGA-Daten einen Fehler machen, weil sie nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Forschung behandeln müssen. ELGA startet Ende 2013/Anfang 2014 durch die Nutzungsmöglichkeiten des ELGA-Portals für Patienten. Danach ist eine stufenweise Einführung vorgesehen: ab 2015 ELGA-Betrieb bei Spitälern und Pflegeanstalten, ab 2016 in Arztpraxen und Apotheken, ab 2017 in Privatkrankenanstalten.

Stöger betonte bei dem Hearing, dass Österreich damit zu einem Vorbild für ganz Europa werde. Für die Patienten werde die Behandlungsqualität steigen und auch bezüglich Datenschutz habe man eine neue Qualität geschaffen. Trotzdem haben Ärzte-Vertreter ihre Kritik bekräftigt. Der Obmann der angestellten Ärzte in der Tiroler Ärztekammer, Ludwig Gruber, vermisst, dass die geplanten hohen Standards bezüglich Anwenderfreundlichkeit für die Ärzte nicht im Gesetz festgeschrieben sind, sondern mittels Verordnung geregelt werden sollen.

Kritik von Ärzten
Weitere bürokratische Hürden würden seiner Auffassung nach zu einem „Aufstand im Spital" führen. Der Vorarlberger Ärztekammer-Vertreter Burhard Walla kritisierte, dass fast nichts von den vereinbarten Maßnahmen zur Benutzerfreundlichkeit umgesetzt worden sei. Er urgierte eine zentrale Suchmöglichkeit nach Stichworten. Für den Wiener Ärztekammer-Vertreter Gerhard Walcher werden die Ärzte damit zu „Seiltänzern". Der oberösterreichische Ärztekammer-Vertreter Silvester Hutgrabner meinte, dass die Daten keineswegs sicher seien. Dieser Auffassung schoss sich auch der Datenschützer Michael Löffler an. Der Datenschutz ist seiner Auffassung nach „mangelhaft".

Breite Zustimmung kam hingegen von den Patientenanwälten, der Sozialversicherung, den Bundesländern und der Apothekerkammer. Patientenanwalt Gerald Bachinger meinte, die Patientensicherheit werde erhöht, die Patienten könnten erstmals selbst über ihre Gesundheitsdaten verfügen und der Datenschutz weise höchste Standards auf. Bachinger appellierte, nicht im 19. Jahrhundert stehenzubleiben, sondern im 21. Jahrhundert anzukommen. Die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz versicherte als Vertreterin der Bundesländer, dass die Länder als Träger der Krankenhäuser sehr interessiert an ELGA seien.

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