YouTubes Gema-Tafel löste einen Rechtsstreit aus
YouTubes Gema-Tafel löste einen Rechtsstreit aus
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Rechtsstreit

Endlich Musikvideos ansehen: YouTube und Gema einigen sich

"Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Diese Nachricht bekamen viele User in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer wieder angezeigt, wenn es um das Abspielen von Musikvideos auf YouTube ging. Hintergrund war ein seit vielen Jahren schwelender Streit zwischen der Gema und YouTube, was die Vergütung von Musikinhalten betraf.

Einnahmequelle für Kreative

Damit soll nun Schluss sein. Wie YouTube in einem Blogeintrag bekanntgab, habe man sich mit der Gema einigen können. „Wir wollen sicherstellen, dass Autoren, Komponisten und Musikverleger auch weiterhin fair bezahlt werden. Wir freuen uns sehr, eine Vereinbarung mit der GEMA gefunden zu haben, die es uns ermöglicht, Einnahmen für ihre Mitglieder zu generieren und neuen Musiktalenten die Chance zu geben, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern", teilte YouTube-Sprecher Christophe Muller mit. Über die Vertragsbedingungen ist nichts bekannt.

Seit 2009 gab es de facto keinen Vertrag zwischen der Gema und YouTube - der erbitterte Streit wurde immer wieder öffentlich ausgetragen und endete gar in einem Urteilsspruch des Oberlandesgericht München im Mai 2015, welche das Anzeigen der eingangs genannten Erklärung über die Sperre als rechtswidrig einstufte. Die auf YouTube angezeigte Sperrtafel beeinflusse die öffentliche Meinungsbildung einseitig zulasten der Gema, hieß es im Urteilsspruch.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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