Wo werden austauschbare Akkus zur Pflicht?
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Der EU-Rat hat vor wenigen Tagen eine neue Verordnung zum Umgang mit einmalig nutzbaren und wiederaufladbaren Batterien beschlossen. Sie bringt künftig Änderungen für Hersteller*innen, Händler*innen und Nutzer*innen von Akkus. Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.
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Warum macht die EU das?
Batterien sind in Zeiten der Energiewende und zunehmender Elektrifizierung ein gefragtes Gut. Um Rohstoffe gibt es einen weltweiten Wettstreit, gleichzeitig steigt die Menge des Elektroschrotts an. Mit der Verordnung will die EU die Kreislaufwirtschaft fördern, die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Batterieherstellung und -Verwendung kontrollieren und die Abhängigkeit von anderen Ländern verringern.
Um welche Batterien geht es?
Die Verordnung gilt für alle Batterien, die in der EU eingesetzt werden, unabhängig vom Herstellungsort. Erfasst wird jede Größe von Batterien, egal ob sie in Elektrogeräten, Haushaltsgeräten, Mobilgeräten, Elektroautos oder anderen Elektrofahrzeugen, etwa E-Bike oder E-Scooter, stecken. Auch Starterbatterien für Autos mit Verbrennungsantrieb und große Industriebatterien sind dabei.
Sie alle müssen künftig einheitlich gekennzeichnet sein, müssen bestimmte Anteile an wiederverwerteten Rohstoffen enthalten und unterliegen Sammelquoten nach Gebrauch. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus müssen in Geräten einfach zu ersetzen sein.
Was muss auf den Batterien künftig draufstehen?
Auf dem Etikett einer Batterie muss angeführt werden, wer sie wann und wo erzeugt hat, welche gefährlichen Stoffe sie enthält, und dass sie getrennt (vom sonstigen Müll) gesammelt werden soll. Bei nicht wiederaufladbaren Batterien muss die durchschnittliche Mindestbetriebsdauer angeführt werden. Ein QR-Code macht die Daten online einsehbar. Bei Batterien mit über 2 kWh Kapazität wird über den QR-Code ein elektronischer Batteriepass aufgerufen. Er enthält Angaben zum CO2-Fußabdruck der Batterie.
Heißt das, dass ich meinen Handyakku künftig selber wechseln kann?
Die Verordnung beabsichtigt das, lässt aber eine Ausnahme zu, die auf viele aktuelle Smartphones zutrifft. Bei wasserdichten Handys sind Batterien etwa fest verklebt. Hersteller dürfen dies auch weiterhin tun, wenn die Akkus nach 1.000 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen.
Ansonsten gilt: Batterien müssen mit handelsüblichen Werkzeugen entnommen werden können, also ohne Verwendung von herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmitteln. Akkus von wasserdichten Geräten wie elektrische Zahnbürsten, die für den Betrieb in nasser oder feuchter Umgebung ausgelegt sind, müssen von unabhängigen Fachleuten ausgetauscht werden können. Dasselbe gilt für E-Bike- oder E-Scooter-Batterien. An der Akkutauschpassage wird kritisiert, dass sie sich nicht an Batteriehersteller, sondern an Gerätehersteller richtet und somit in einer Batterieverordnung eigentlich fehl am Platz ist.
Können Hersteller ihre Geräte einfach als wasserdicht deklarieren, um die Verordnung zu umgehen?
Hersteller müssen sich neben der Batterieverordnung auch an andere EU-Rechtsakte halten, etwa die Ökodesign-Richtlinie. Das beschränkt ihre Handlungsfreiheit. Wie Ausnahmen aber in der Praxis gelebt werden, lässt sich noch nicht vorhersagen. Laut der Wirtschaftskammer werden zu der Batterieverordnung noch viele Fragen auftauchen, die in zusätzlichen Rechtsakten geregelt werden müssen.
Fakten
77Prozent
der EU-Bürger würden ihre Geräte lieber reparieren als ersetzen, besagt eine Studie der EU-Kommission. 79 Prozent verlangen, dass Hersteller ihre Geräte leichter reparierbar machen.
80Prozent
des Lithiums aus Altbatterien soll laut der Batterieverordnung bis 2031 wiederverwertet werden.
Menschenrechte
Batteriehersteller werden in der Verordnung dazu verpflichtet, ihre Lieferketten zu kontrollieren, um Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz zu verhindern.
Was passiert, wenn ich selbst versuche, einen Akku auszutauschen, und das Gerät geht dabei kaputt?
Haftungsfragen wie diese sind noch ungeklärt. Möglicherweise sind Nutzer*innen einfach selber Schuld, wenn sie ihr Gerät beschädigen.
Was halten Mobilgerätehersteller von der EU-Batterieverordnung?
Apple ist unglücklich damit, Samsung wartet ab, viele andere sagen noch nichts dazu. In Eile ist niemand, weil die Übergangsfristen großzügig sind. Für Mobiltelefone und Tablets sollen die neuen Regeln etwa erst ab 2027 gelten. Expert*innen halten es bei bestimmten Geräten für schwierig, die Verordnung umzusetzen, etwa bei faltbaren Smartphones.
Wird es künftig unterschiedliche Geräte für Europa und für den Rest der Welt geben?
Das ist unwahrscheinlich. Für Hersteller zahlt sich das nicht aus. Europa wird es aufgrund seiner Marktgröße schaffen, einen Maßstab zu setzen, der bei Produkten in aller Welt zum Einsatz kommt.
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