EU-Kommission verklagt Österreich in Datenschutz-Causa
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Die EU-Kommission verkündete Donnerstag, sie werde Österreich vor dem europäischen Gerichtshof wegen des Versagens, eine unabhängige Datenschutz-Behörde zu etablieren, verklagen. Die EU will damit ein Exempel statuieren, um den restlichen Mitgliedsstaaten die Einhaltung der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG, welche 1995 verabschiedet wurde, ins Gedächtnis zu rufen. Im März wurde bereits Deutschland wegen des gleichen Vergehens verklagt. Die EU-Kommission sieht die Unabhängigkeit der Österreichischen Datenschutzkommission nicht gewährleistet, weil diese personell und budgetär in das Bundeskanzleramt integriert ist. Damit wird in der Ansicht des Klägers die direkte oder indirekte Einflussnahme des Staates auf die Behörde ermöglicht.
Die Datenschutzkommission hat die Führung des Datenverarbeitungsregisters und die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzgesetzes zur Aufgabe. Sieht eine Privatperson ihr Recht auf Auskunft durch Auftraggeber des öffentlichen und des privaten Rechts verletzt, entscheidet die Datenschutzkommission über das weitere Vorgehen. Ebenso entscheidet sie, wenn das Recht auf Geheimhaltung, Löschung und Richtigstellung durch Auftraggeber des öffentlichen Rechts verletzt wird.
Die personelle und organisatorische Zusammenlegung der Datenschutzkommission mit dem Bundeskanzleramt rief bereits die Bürgerrechtsorganisation ARGE Daten auf den Plan. Sie hatte deshalb bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt, welche daraufhin ein Vertragsverletzungverfahren in Gang setzte.
(futurezone)
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