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Leistungsschutzrecht

EU: Posten von Links könnte kostenpflichtig werden

Die EU-Kommission hat am Mittwoch den offiziellen Vorschlag für die geplante Urheberrechtsreform veröffentlicht. Der Inhalt des 33 Seiten langen Dokumentes entspricht weitestgehend den im Vorfeld geleakten Vorschlägen eines Arbeitspapiers. Auffällig: Während konkrete Regelungen zu umstrittenen Themen wie Geoblocking oder Panoramafreiheit fehlen, konzentriert man sich vor allem auf eine Ausweitung des umstrittenen Leistungsschutzrechtes auf die gesamte Europäische Union. Dieses Gesetz sieht vor, dass Internetkonzerne wie Google oder Facebook für eine Link-Vorschau, beispielsweise in einem Facebook-Posting oder als Auszug in Google News, bezahlen müssten.

Minusgeschäft Leistungsschutzrecht

Derartige Gesetze gibt es bereits in Deutschland und Spanien, diese zeigten aber bislang nicht die erhoffte Wirkung. So argumentieren die Medienkonzerne, US-Plattformen wie Google oder Facebook würden von den Link-Vorschauen, sogenannten "Snippets", profitieren. Diese beklagen vor allem, Google und Co. würden mit fremden Inhalten Geld verdienen, beteilige diese jedoch nicht an den Werbeeinnahmen. Künftig soll eine Schutzfrist von mindestens 20 Jahren auf Nachrichtenartikel gelten. Verlinkt Google, Facebook oder ein anderer Internetkonzern in diesem Zeitraum auf den Artikel und zeigt eine kurze Vorschau (beispielsweise mit Titel, Bild und Teaser) an, müsste man dafür bezahlen.

Die Medienriesen hoffen, dass damit die Verluste aus dem klassischen Anzeigengeschäft ersetzt werden können. Die EU-Kommission rechnet mit einem Plus von zehn Prozent für die Medienbranche - eine Rechnung, die in Anbetracht des Negativbeispiels Deutschland zweifelhaft erscheint. So konnte die Verwertungsgesellschaft VG Media seit der Einführung des Leistungsschutzrechts in Deutschland 714.540 Euro einnehmen, kein einziger Euro davon wurde aber an die Medienkonzerne ausgeschüttet. Stattdessen wurden die Einnahmen für Gerichtsverfahren verwendet, die wegen Verstößen gegen das Leistungsschutzrecht geführt werden. Da die Kosten mit 3,3 Millionen Euro die Einnahmen übersteigen, mussten die Verlage sogar einspringen und zuzahlen - das Leistungsschutzrecht wurde somit zum Minusgeschäft.

"Jenseits von Gut und Böse"

Der Vorschlag wird von mehreren Seiten attackiert. Der Dachverband der österreichischen Internetanbieter (ISPA) bezeichnet das Gesetz als "Anlauf zum Rückschritt". ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert, der auch Vize-Präsident der EuroISPA ist, zeigt sich vor allem über das Leistungsschutzrecht, die fehlende Vereinheitlichung der Panoramafreiheit sowie die nun zwingend vorgeschriebene Überprüfung durch Hoster auf Urheberrechtsverletzungen verärgert. "Während rund 25 Mitgliedstaaten in Europa für einen innovativen Ansatz waren, scheiterte eine der rasanten digitalen Entwicklung gerecht werdende Lösung am Widerstand der französischen Regierung", erklärt Schubert in einer Aussendung.

Julia Reda, EU-Abgeordnete der Piratenpartei, bezeichnete bereits im Vorfeld den Entwurf als "jenseits von Gut und Böse" und rief unter dem Hashtag #SaveTheLink zum Widerstand auf. Der Kritik schlossen sich mehrere EU-Abgeordnete an, darunter Marietje Schaake, Brando Benifei und Daniel Dalton. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker betonte in seiner Rede, dass Journalisten entlohnt werden müssen, "unabhängig davon, wo sie arbeiten und ob es offline, aus dem Kopierer oder verlinkt ist". Damit setzt er das Verlinken von Artikeln mit dem Kopieren von gedruckten Werken gleich, für das Urheber und Verlage über Verwertungsgesellschaften abgegolten werden.

Privatpersonen könnten zur Kasse gebeten werden

EU-Kommissar Günther Oettinger verteidigte die Vorschläge bereits Anfang September in einem Interview mit der FAZ. Er betonte darin vor allem, dass private Nutzer vom Leistungsschutz ausgenommen seien. "Private Nutzer können weiterhin Fotos und Links zu Zeitungsartikeln – inklusive kurzer Anreißer – auf ihrer Facebook-Seite oder Twitter veröffentlichen, ohne dafür zu zahlen", so Oettinger. Experten kritisieren jedoch, dass die derzeitige Formulierung sehr vage sei und diese Ausnahme nicht vorsehe. "Nach dem derzeitigen Wortlaut trifft es jedermann", so Lukas Feiler, Urheberrechtsanwalt bei der Kanzlei Baker & McKenzie. Dass bereits ein reiner Hyperlink unter das Leistungsschutzrecht fallen würde, wäre für ihn aber eine Überinterpretation. "Wir sind erst am Beginn des Gesetzgebungsprozesses." Oettinger drängt jedoch auf eine Einigung bis Ende 2017.

Feiler erwartet sich vom EU-Parlament zahlreiche Änderungsanträge mit klareren Definitionen, übt aber selbst scharfe Kritik am Leistungsschutzrecht. "In der Praxis hat das Leistungsschutzrecht bereits gezeigt, was es taugt, nämlich nicht sehr viel", so Feiler. "Das ist ein klassischer Fall von 'policy laundering': Etwas, das schon auf nationaler Ebene nicht funktioniert hat, wird auf anderer Ebene noch einmal probiert." Feiler vergleicht das Vorgehen der Medienkonzerne mit jenem der Musik- und Filmindustrie, die im vergangenen Jahrzehnt noch heftig DRM-Maßnahmen verteidigten. "Die Reaktion ist verständlich, aber dank der Digitalisierung braucht es neue Geschäftsmodelle."

Druck auf Google und Co. ausüben

Wie Politico anmerkt, könnten die neuen Regeln auch zu einem Deal zwischen Google und den Medienkonzernen führen. So habe Google in den USA bereits 2014 mit "Contributor" ein Micropayment-System vorgestellt, das auch in Europa als zusätzliche Einnahmequelle dienen könnte. Der Nutzer bezahlt dabei einen selbst gewählten monatlichen Betrag zwischen 1,99 und 14,99 US-Dollar an Google. Wenn der Nutzer Websites besucht, die am "Contributor"-Programm teilnehmen, wird sämtliche Werbung ausgeblendet. Die Abogebühr wird am Ende des Monats unter den besuchten Websites aufgeteilt. Das System ähnelt dem von Peter Sunde entwickelten Flattr und wird derzeit getestet, unter anderem von der Satire-Website "The Onion" und dem Tech-Blog "Mashable".

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Michael Leitner

derfleck

Liebt Technik, die Möglichkeiten für mehr bietet - von Android bis zur Z-Achse des 3D-Druckers. Begeistert sich aber auch für Windows Phone, iOS, BlackBerry und Co. Immer auf der Suche nach "the next big thing". Lieblingsthemen: 3D-Druck, Programmieren, Smartphones, Tablets, Open Hardware, Videospiele

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