Adblock jetzt auch fürs Smartphone
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Netzneutralität

EU verbietet Internetanbietern netzweite Adblocker

Die kürzlich vorgestellten neuen Richtlinien für die Netzneutralität untersagen Telekom-Konzernen, Adblocker auf Netzebene zu installieren. Entsprechende Pläne hatte unter anderem Drei in Großbritannien und Italien vorgestellt. Dort wollte man Adblocking als Kundendienst anbieten, um Datenvolumen zu sparen sowie um Kunden vor Tracking und möglicher Schadsoftware zu schützen.

Paragraf 78 der von der europäischen Regulierungsbehörde BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) veröffentlichten Leitlinie besagt nun, dass "Internetanbieter Werbung nicht blockieren, verlangsamen, verändern, einschränken, beeinträchtigen, abwerten oder diskriminieren dürfen, wenn ein Internetzugang bereitgestellt wird".

Werber und Medienkonzerne erfreut

Damit werden explizit netzweite Adblocker, wie sie von Drei geplant waren, innerhalb der EU verboten. Lokal installierte Adblocker auf den Endgeräten der Nutzer sind von dieser Regelung hingegen nicht betroffen. Drei wollte sich auf Anfrage der Financial Times nicht dazu äußern, in Österreich gibt es vorerst keine Pläne für derartige Adblocker.

Matthew Howett, ein Analyst des Marktforschungsinstituts Ovum, meint, dass vor allem Werber und Medienunternehmen über den Paragrafen erfreut sein dürften. "Adblocking auf Netzebene, wie es von Anbietern wie Drei in Großbritannien angekündigt wurde, wäre unter diesen Regeln verboten, sofern das Volumen des Werbe-Traffics nicht so groß wäre, dass es die Leistung für alle anderen Nutzer beeinträchtigen würde", so Howett.

Adblocker-Entwickler: Paragraf wird fallen

Shine Technologies, ein israelischer Hersteller von Adblocking-Software, der unter anderem eng mit Drei zusammenarbeitet, kritisiert die Regelung jedoch scharf. "Europäische Bürger haben ein Recht, sich davor zu schützen, von Werbeunternehmen überwacht, in Schubladen gesteckt und gezielt mit Werbung angesprochen zu werden", so Roi Carthy, CMO von Shine Technologies. Carthy zeigt sich zuversichtlich, dass der Paragraf vor Gericht angefechtet und fallen werde.

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