Zero-Rating-Dienste sind laut den aktuellen Regeln erlaubt und werden jeweils von Fall zu Fall einzeln entschieden.
Zero-Rating-Dienste sind laut den aktuellen Regeln erlaubt und werden jeweils von Fall zu Fall einzeln entschieden.
© Peter Hautzinger

Offenes Internet

Netzneutralität in Europa: "So gut abgesichert wie nie"

Europa hat seit Dienstag neue Leitlinien für die Netzneutralität. Diese wurden von den europäischen Regulierungsbehörden BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) nach einer mehrwöchigen Konsultationsphase, bei der Bürger, Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit hatten, sich einzubringen, festgelegt und am Dienstag in Brüssel offiziell präsentiert.

Netzneutralität beschreibt dabei das Prinzip, dass jeglicher Datenverkehr im Internet gleich zu behandeln ist, ohne dass einzelne Verbindungen blockiert oder gedrosselt werden. Im Juni 2015 wurde zwischen dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament ein Kompromiss, der viele Fragen offen ließ, ausverhandelt und eine EU-Verordnung beschlossen. Der Kompromiss sah vor, dass die Regulierungsbehörden ein gemeinsames Vorgehen bei der Umsetzung dieser Rahmenbedingungen ermöglichen. BEREC ist dabei das europäische Gremium, in dem alle nationalen Regulierungsbehörden vereint sind – so auch die heimische RTR.

Neue Klausel eingeführt

Die neuen Leitlinien, die die EU-Verordnung präzisieren, legen Rechte für Endnutzer im Bezug auf das offene Internet fest. Diese Rechte sollen laut BEREC aber nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Firmen, die Internetzugangsdienste nutzen, gelten. Internetzugangsdienste sind dabei „öffentliche zugängliche elektronische Kommunikationsdienste“.

Neu eingeführt wurde etwa eine allgemeine Klausel, die besagt, dass bei allen Regulierungen rund um die Netzneutralität die Grundrechte einschließlich von Prinzipien wie Verbraucher- und Datenschutz, Meinungs- und Informationsfreiheit, Nichtdiskriminierung sowie die Freiheit der Geschäftsausübung zu beachten sind.

Zero Rating als Einzelfallentscheidung

Konkret geregelt wird aber auch, wie man in Europa künftig mit sogenannten „Zero-Rating“-Diensten umgehen wird. Darunter versteht man das Nichtanrechnen des Datenverbrauchs bestimmter Dienste auf das gebuchte Datenvolumen. In Österreich gibt es hier etwa seitens des Mobilfunkanbieters „Drei“ ein entsprechendes Angebot mit dem Musik-Streaming-Dienst Spotify.

Die neuen Leitlinien von BEREC legen sich bei sogenannten „Zero-Rating“-Diensten nicht klar fest, ob diese erlaubt sind oder nicht, definieren aber einige Praktiken, die eindeutig verboten sind. So soll es Anbietern etwa verboten sein, nach Erreichen des Inklusivvolumens alle Anwendungen zu blockieren oder zu drosseln, außer den Anwendungen mit Zero-Rating. Am Ende werden Regulierungsbehörden der einzelnen Ländern im Einzelfall entscheiden, ob gewisse Angebote erlaubt sein werden oder nicht.

RTR äußerte sich

Die RTR hat sich zu der Interpretation bereits Folgendermaßen geäußert: Laut RTR wird für Einzelfallentscheidungen in Österreich künftig immer die Marktposition des Internet Service Providers und des Dienstes, der bevorzugt werden soll, herangezogen. Außerdem soll es eine Rolle spielen, ob die Angebote bei Tarifen ohne Datenvolumen oder bei Tarifen mit Flatrate angeboten werden, so die RTR.

"Die RTR hat sich am Erstellungsprozess der BEREC-Leitlinien intensiv beteiligt und ist davon überzeugt, dass durch die nun finalisierte Version der BEREC-Leitlinien die Netzneutralität in Europa nachhaltig abgesichert ist", heißt es in einer Aussendung.

Laut Netzaktivisten der Kampagne SaveTheInternet.eu, die mehr als eine halbe Million Bürger dazu bewegen konnte, sich bei der Konsultation zu beteiligen, bleibt Zero Rating der einzige Wermutstropfen bei den neuen Regeln, denn bei den weiteren heiklen strittigen Punkten wie Verkehrsmanagement oder Spezialdienste sollen die Regulierungsbehörden bei ihren Formulierungen weitgehend den Empfehlungen der europäischen Bürgerrechtsorganisationen gefolgt sein, wie aus einer Presseaussendung von SaveTheInternet.eu hervorgeht.

Problematisch ist jedoch, dass Provider künftig Spezialdienste unter Auflagen auf den Markt bringen können. Explizit erwähnen die Regulierungsbehörden IPTV oder VoLTE als mögliche Spezialdienste. Beim Verkehrsmanagement gibt es zwar hohe Auflagen, allerdings sind die Kontrollmechanismen weniger robust.

"Großer Erfolg"

„Die Netzneutralität ist in Europa mit den neuen Leitlinien so gut abgesichert wie nie zuvor“, sagt Thomas Lohninger von SaveTheInternet.eu im futurezone-Gespräch. „Dies ist ein großer Erfolg für die digitale Bürgerrechtsbewegung in Europa. Nach einem langen Kampf, den eine halbe Million Menschen unterstützt haben, werden die Prinzipien, die das Internet zu einer offenen Plattform für gesellschaftlichen Austausch, Freiheit und Wohlstand gemacht haben, in der EU gefestigt“, meint der Aktivist.

Michel Reimon, Europaabgeordneter der Grünen und Schattenberichterstatter zu Netzneutralität und Roaming ist nicht ganz so euphorisch: "BEREC hat gute Arbeit geleistet - allerdings nur soweit es in dem vorgegebenen Rahmen möglich war. Industrie-Lobbyist Oettinger hat sich als stiller Akteur im Hintergrund mit Zero-Rating in der Kommission durchgesetzt. Oettinger bevorzugt Großunternehmen, die sich das leisten können, schwächt die Rechtssicherheit und verankert die Machtstellung der Telekom-Konzerne in jedem einzelnen Mitgliedsstaat."

Industrie und 5G

Im Sommer hatten 17 Telekom-Konzerne gemeinsam versucht, die neuen Leitlinien zur Netzneutralität industriefreundlich zu beeinflussen, um mit 5G künftig Geld zu verdienen. Die Telekom-Industrie hatte mit einem „5G Manifesto“ ein entsprechendes Papier veröffentlicht, in dem sie davor gewarnt hatte, dass die neuen Regeln innovationshemmend sein sollen. Sie drohten damit, dass der Ausbau der Netze verzögert werden soll, wenn die Regulierungsbehörden nicht die Regeln für 5G lockern.

„Wir gratulieren den zuständigen Personen bei BEREC zu ihrer sorgfältigen Arbeit, zu ihrem Fachwissen und vor allem dazu, dass sie sich nicht dem unverhältnismäßigen Druck gebeugt haben, den die Lobby der großen Telekommunikationsunternehmen ausgeübt hat“, erklärte Joe McNamee, Direktor der Bürgerrechtsorganisation Europan Digital Rights (EDRi).

Rechtsstreitigkeiten drohen

Problematisch ist laut der Digitalen Gesellschaft jedoch, dass national unterschiedliche Auslegungen drohen, da jeweils die nationalen Regulierungsbehörden aktiv werden müssen. Einem gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarkt komme man so nicht näher, zudem würden Rechtsstreitigkeiten, heißt es in einer Aussendung.

BEREC will jetzt die Umsetzung der Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsstaaten genau überprüfen. Es sei nicht das Ende der Diskussion der Netzneutralität, sondern ein Startpunkt. Auch SaveTheInternet.eu hat angekündigt, die Umsetzung in den einzelnen Ländern genau beobachten zu wollen.

Die RTR hat angekündigt, einen lückenlosen Vollzug der EU-Verordnung in Österreich sicherzustellen und netzneutralitätsrelevante Entwicklungen aktiv zu beobachten. Erste Erkenntnisse zum Stand des offenen Internets in Österreich werden Anfang Juli 2017 im Netzneutralitätsbericht zu finden sein, welchen die Regulierungsbehörde zukünftig jährlich veröffentlichen wird.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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