Von seinem einstigen Charme hat Facebook mittlerweile bei vielen Usern einiges eingebüßt. Zu oft wurden Einstellungen über Nacht geändert und bei datenschutzrechtlichen Fragen herumlaviert.
Von seinem einstigen Charme hat Facebook mittlerweile bei vielen Usern einiges eingebüßt. Zu oft wurden Einstellungen über Nacht geändert und bei datenschutzrechtlichen Fragen herumlaviert.
© dpa-Zentralbild/Jens Büttner

EUROPE VS. FACEBOOK

Facebook hält Nutzer für "geisteskrank"

In insgesamt 30 Seiten führt das Online-Netzwerk aus, wieso die Sammelklage des Vereins "Europe vs. Facebook“ abzuweisen sei. Unter anderem gibt Facebook an, dass die rund 25.000 Teilnehmer an der Sammelklage nicht geschäftsfähig seien und darum gar nicht klagen können. So heißt es in dem Dokument: "Es wird bestritten, dass [die Nutzer], wie in der Klage behauptet, ihre Ansprüche tatsächlich an den Kläger abgetreten haben. Der Kläger hat nicht nachgewiesen, dass (…) diese, wie behauptet, alle Verbraucher sind und über die für die behaupteten Abtretungen notwendige Geschäftsfähigkeit verfügen. (…) Die Aktivlegitimation wird daher bestritten."

"Dass ein Unternehmen pauschal die Geschäftsfähigkeit seiner eigenen Kunden bestreitet, hat wohl Seltenheitswert“, sagt der Jurist und Facebook-Kritiker Max Schrems, der die Klage eingebracht hat, gegenüber der futurezone. Demnach sei es bemerkenswert, dass die Nutzer einerseits zwar den Facebook-Geschäftsbedingungen zustimmen können, danach aber offenbar ihre Geschäftsfähigkeit wieder verlieren.

Schrems dazu: „Wenn man davon ausgeht, dass die Nutzer nicht nachträglich unmündige Kinder geworden sind, unterstellt Facebook massenhaft eintretende Geisteskrankheit unter seinen Nutzern - eine ‚interessante‘ Argumentation.“ Zudem würden derartige Argumentationsstränge dem Gesamtbild der Anfragebeantwortung schaden, meint Schrems. „Das zieht die anderen Argumente deutlich nach unten.“

Die Logik von Facebook

Facebook hat aber noch weitere, für Schrems absurde, Gründe angeführt, warum die Sammelklage aus ihrer Sicht nicht haltbar sei. Es sei zum Beispiel überhaupt ausgeschlossen, dass man als IT-Unternehmen von ordentlichen Gerichten verklagt werden kann, weil es eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Irland gebe. „Nach der Logik von Facebook könnte man auch keine Banken klagen, weil es eine Bankenaufsicht gibt“, so Schrems. Oder aber Schrems könne Facebook nicht verklagen, weil er ein Buch über Datenschutz verfasst habe. „Auch als Präsident eines Landes bleibt man noch immer Konsument bzw. Verbraucher, ebenso wie als Buchautor.“

Zu den Datenschutzvorwürfen nimmt Facebook laut "Europe v Facebook" in der Beantwortung der Klage kaum Stellung, lediglich zwei von 30 Seiten wurden diesem Thema gewidmet.

25.000 Unterstützer

Übermittelt wurde die Klage im August, von den 25.000 Unterstützern kommen 3.700 aus Österreich. Die meisten Teilnehmer (5.300) stammen aus Deutschland. Normalerweise hat das Unternehmen nur vier Wochen für eine Antwort Zeit, doch die Klage musste zuerst ins Englische übersetzt werden, die Klage in deutscher Sprache reichte dem Konzern nicht. Den Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht in Wien wird für Anfang 2015 erwartet.

Geklagt wird Facebook übrigens wegen mangelhafter Datenschutzbestimmungen. Die Teilnahme am Überwachungsprogramm PRISM, die Graph Search, die Facebook-Apps, das Trackings auf anderen Websites - etwa durch Like-Buttons - und der Big Data-Anwendungen, die Nutzer ausspähen, sind in den Augen von Schrems allesamt nicht mit europäischem Recht vereinbar. Es handelt sich um ein Zivilverfahren, geklagt wird auf Unterlassung sowie Schadenersatz von 500 Euro pro Nutzer. Der Betrag ist bewusst niedrig angesetzt, da es nicht um Geld sondern um die Durchsetzung von Grundrechten gehen soll.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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