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Klage

Facebook erleidet Rückschlag vor Gericht

Unter anderem forderte Seeborg Facebook in einem Schreiben vom Freitag auf, mehr Informationen zu liefern, warum die Vereinbarung keine Geldzahlungen an Mitglieder vorsieht. Der Vergleich könnte angepasst werden, schlug Seeborg vor. Der Streit dreht sich um die sogenannten „Sponsored Stories“, die den Namen eines Facebook-Freundes in Verbindung mit einem Werbekunden verknüpfen.

Fünf Kläger vor US-Gericht
Die fünf Kläger werfen dem weltgrößten sozialen Netzwerk vor, durch die Veröffentlichung von „Gefällt mir“-Informationen der Nutzer in Zusammenhang mit bestimmten Firmen gegen kalifornisches Gesetz zu verstoßen, da die Nutzer nicht bezahlt würden und keine Möglichkeit hätten, diese Form der Werbung mit ihren Angaben zu verhindern. Durch die Verwendung ihrer Namen, Vorlieben und Fotos könne ihnen ferner wirtschaftlicher Schaden entstehen, argumentieren die Kläger.

Zu dem Vergleich gehört, dass Facebook-Mitglieder künftig kontrollieren können, welche Inhalte für Sponsored Stories verwendet werden dürfen. Diese Form der Werbung gilt als besonders wertvoll, da sie die Nutzer direkt anspricht und die Anzeigenkunden entsprechend gut dafür zahlen. Zudem würde Facebook mehr als 20 Millionen Dollar (16,2 Mio. Euro)zahlen, unter anderem um besser über die Datensicherheit im Netz zu informieren.

Auch Gesichtserkennung umstritten
Es ist nicht der einzige Rechtsstreit von Facebook. Erst in dieser Woche hat die Hamburger Datenschutzbehörde nach mehr als zwei Monaten Pause das Verfahren gegen die automatische Gesichtserkennung beim mehr als 900 Millionen Nutzer zählenden Netzwerk wiederaufgenommen.

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