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Finanz verteidigt Zugriff auf Polizei- und Telekomdaten

Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt“, heißt es in einer Aussendung am Donnerstag. Bei der Novelle des Finanzstrafgesetzes geht es aus Sicht der Finanz nur um eine „Nachjustierung“. Bedenken will man dennoch prüfen.

Auf Kritik gestoßen ist in der Begutachtung insbesondere der von der Finanz gewünschte Zugriff auf das Polizeidatensystem EKIS. Der Verfassungsdienst im Kanzleramt hatte diesen „auf den ersten Blick völlig uneingeschränkten Zugriff“ in der Begutachtung kritisiert und eine Präzisierung eingemahnt. Im Finanzministerium hieß es dazu am Donnerstag, man werde alle Stellungnahmen sorgfältig prüfen. Die Grundlage für die Datenübermittlung gelte aber „ausschließlich bei schwerwiegenden Finanzvergehen“ wie Steuerhinterziehung von über 33.000 Euro.

„Bestmögliche Kooperation“

Das Finanzministerium betont „angesichts zahlreicher, inhaltlich falsch wiedergegebener Aussagen und Wertungen“, dass die Novelle nur die bestmögliche Kooperation der ermittelnden Behörden sicherstellen solle. Der Umfang der zugänglichen Daten bleibe „wie gehabt“.

So werde für den Zugriff auf Telekommunikationsdaten jeweils eine richterliche Anordnung nötig sein, heißt es aus dem Finanzministerium. Datenschützer bezweifeln allerdings, dass die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Anordnung eines Spruchsenats die Voraussetzung einer unabhängigen Kontrollbehörde erfüllt.

Die Abnahme von Fingerabdrücken sei nur zulässig, wenn das zur Aufklärung eines Finanzvergehens erforderlich sei, bei dem die Sicherung von Spuren wesentlich zur Sachverhaltsfeststellung ist (z.B. Zigarettenschmuggel), so das Finanzministerium weiter.

Bedenken werden geprüft.

Generell sei bei allen diesen Maßnahmen zusätzlich auch die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu prüfen, versichert das Finanzministerium. Gleichzeitig wird betont, dass die in der Begutachtung vorgebrachten Bedenken selbstverständlich „sorgfältig geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet werden“.

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