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Verleumdung

Flüchtling klagt Facebook und verliert vor Gericht

Der syrische Flüchtling Anas M. machte ein Selfie mit der deutschen Bundeskanzlerin und stellte das Foto stolz auf Facebook. Es entstand in der Erstaufnahmeeinrichtung der Arbeiterwohlfahrt in Berlin-Spandau, als Merkel diese im Sommer 2015 besuchte. Der 19-Jährige rechnete nicht damit, dass das Bild rund um die Welt gehen würde – und zwar in einem völlig entfremdeten und verletzenden Kontext, der ihn dazu zwang, sich tagelang in der Wohnung eines Freundes zu verschanzen, weil er plötzlich als Terrorist dastand.

Als in der Weihnachtsnacht ein Obdachloser in einem Berliner U-Bahnhof angezündet wurde, wurde Anas M. von einem Facebook-Nutzer damit in Verbindung gebracht. Eine Fotomontage mit dem Titel „Obdachlosen angezündet. Merkel machte 2015 Selfie mit einem der Täter!“ wurde auf Facebook veröffentlicht – und verbreitete sich rasant weiter. Auch nach dem Terroranschlag an der Berliner Gedächtniskirche tauchte sein Foto im Kontext des Anschlags auf.

Keine einstweilige Verfügung

Anas M. verklagte Facebook vor dem Landgericht Würzburg (die futurezone hat berichtet). Das Urteil ist jetzt da: Facebook muss in seinem Netzwerk weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen.

Anas M. wollte vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken, die es verbietet, die Fake-News-Beiträge rund um das Obdachlosen-Gerücht zu teilen. Aber auch Facebook sollte dazu verpflichtet werden, dass das Bild nicht mehr gepostet werden kann. Die bisherige Praxis sieht nämlich vor, dass Facebook erst aktiv wird, wenn Falschmeldungen bereits auf Facebook zu finden sind und verbreitet werden.

Das Landgericht Würzburg entschied am Dienstag aber anders. Eine einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen wegen der Verbreitung von Fotos des syrischen Flüchtlings, auf denen dieser als Krimineller dargestellt wird, wurde abgelehnt.

"Fremde Inhalte der Nutzer"

Facebook habe sich nicht an den Verleumdungen beteiligt oder sich die Inhalte zu eigen gemacht, hieß es zur Begründung seitens des Vorsitzenden Richters der Ersten Zivilkammer. „Es handelt sich somit um fremde Inhalte der Nutzer des Portals.“ Der Nutzer muss weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden.

Anhand des Beispiels des jungen Syrers wird ersichtlich, mit welcher Wucht Verleumdungen im Netz Menschen treffen und wie schlimm es für diese sein kann, wenn Gerüchte immer wieder in neuen Varianten auftauchen, ohne, dass sich eigentlich zurückverfolgen lässt, wer sie in die Welt gesetzt hat. Anas M. hat außerdem Angst, dass sein Gesicht jetzt sein Leben lang mit dem Begriff Terrorist in Verbindung gebracht werden könnte.

In Österreich soll 2017 eine eigene Melde- und Beratungsstelle gegen Hasspostings eingerichtet werden. Betroffene sollen dort beraten werden, ob ein juristisches Vorgehen im konkreten Fall Sinn macht.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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