Gewaltvideo: Grüne wollen Facebook und Zuckerberg anzeigen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Die Grünen nehmen den jüngsten Fall eines Gewaltvideos im Netz zum Anlass für eine Sachverhaltsdarstellung gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und gegen das soziale Netzwerk selbst. Das kündigte Mediensprecher Dieter Brosz im Gespräch mit der APA an. Man betrete "juristisches Neuland", weil der "Cybermobbing"-Paragraf erst seit heuer existiert und "noch nicht judiziert wurde".
Cybermobbing
Das Video, auf dem zu sehen ist, wie ein 15-jähriges Mädchen von Jugendlichen brutal geschlagen wird, hat einmal mehr zu heftigen Debatten über gewalttätigen Content in Sozialen Medien und den Umgang von Facebook damit geführt. Denn Usern, die das Video gemeldet hatten, wurde dort nämlich beschieden: Es verstoße nicht gegen die "Gemeinschaftsstandards" des Netzwerks. Am Dienstagabend wurde das Video - laut einem Bericht der "Zeit im Bild" - dann doch entfernt.
Dass dieses Video tagelang abrufbar war, könnte nach Ansicht der Grünen gegen den heuer in Kraft getretenen Paragraf 107c des StGB verstoßen. Der definiert den Tatbestand der "fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems", was im Allgemeinen als "Cybermobbing" zusammengefasst wird. Der Strafrahmen beträgt bis zu ein Jahr bzw. bis zu 720 Tagsätze. Sollte ein Opfer Suizid begehen oder das versuchen, ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorgesehen.
"Facebook haftbar"
Die Sachverhaltsdarstellung werde gerade finalisiert, sagte Brosz zur APA. Sie richte sich gegen Zuckerberg als Person. Im "Sinne der Verbandsklage" könnte aber auch das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden - wenn sich herausstellen sollte, dass die "internen Strukturen" bei Facebook strafrechtlich relevante Verstöße zuließen, erläuterte Brosz. "Dann wäre Facebook in Summe haftbar", was auch umsatzabhängige Geldbußen bedeuten könnte.
Aus juristischer Sicht findet Brosz die Causa "sehr spannend". Es gebe noch keine Judikatur zum Paragrafen 107a. Beim Cybermobbing handelt es sich um einen Offizialdelikt - solche werden von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen verfolgt. Die Grünen wollen ihre Sachverhaltsdarstellung ungeachtet dessen einbringen, allein schon, um einen "offiziellen Akt" zu schaffen.
Staatsanwaltschaft prüft
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten sagte auf Anfrage der APA, dass noch kein Ermittlungsverfahren gegen Facebook eingeleitet wurde. "Zunächst muss überprüft werden, wer das Video eingestellt hat und wer darauf Zugriff hatte", sagte ein Sprecher. "Das bedeutet aber nicht, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird."
Kommentare