Glawischnigs Anwältin: "Das ist eine scharfe Ansage an Facebook"
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Glawischnigs Anwältin Maria Windhager war zuversichtlich, dass sie den Fall für ihre Mandantin Eva Glawischnig gewinnen würde. Sie verlangte eine Löschung von Hasspostings sowie jene gleichlautender Kommentare durch andere User, etwa durch Teilen. „Aber auch sinngleiche Kommentare müssen gelöscht werden, wenn sie vom selben User stammen oder wenn der Betreiber darauf hingewiesen wird“, sagte Glawischnigs Anwältin Maria Windhager Mitte des Jahres. "Dieser Grundsatz ist in der österreichischen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt", sagte Windhager. futurezone hat berichtet. Der EuGh ist ihrer Forderung heute nachgekommen.
„Ich freue mich sehr und bin erleichtert. Ich war aber auch sehr nervös, auch wenn die Stellungnahme des Generalanwalts uns gestärkt hat und wir zuversichtlich waren. Ob der EuGH aber tatsächlich einem Anliegen folgen wird, war nicht sicher“, sagt Windhager im futurezone-Interview. Besonders starken Gegenwind habe das Verlangen der Löschung nach sinngleichen Äußerungen gebracht. „Es wurde oft missverstanden, was darunter zu verstehen ist“, sagt sie.
Wichtig sei, dass "sinngleich" nicht mit "Synonym" verwechselt wird. Viele Skeptiker seien davon ausgegangen, dass jemand, der einmal beschimpft wurde, nicht nochmals beschimpft werden dürfe und somit die Meinungsäußerung eingeschränkt wird. Dies sei aber nicht der Fall. „Sinngleich bedeutet, dass jemand statt ‚miese Volksverräterin‘ ,miese Verräterin des Volkes‘ schreibt“, erklärt die Anwältin. Diese Art der „Pseudo-Umgehung“ sei jedenfalls zu vermeiden und entspreche auch der österreichischen Judikatur. Für Hostprovider sollte es laut Windhager diesbezüglich keine Ausnahme geben. Wie Facebook das Urteil umsetzen kann, könnt ihr hier nachlesen.
Facebook muss handeln
„Es ist nun ohne jegliche Einschränkungen klargestellt worden, dass das österreichische Urteil weltweit gilt. Das ist eine klare und scharfe Ansage an den Konzern Facebook, der sich sonst immer hinter Schimmelbriefen verschanzt und Termine hinauszögert“, so Windhager. Sie betont, dass das Anlaufposting, in dem Glawischnig als "miese Volksverräterin“ verunglimpft wurde und zur Klage geführt hat, nach wie vor nur in Österreich gesperrt ist. Ein Verstoß seitens Facebook, denn der Konzern müsse sofort handeln. „Ich erwarte mir eine Reaktion und Bewegung“, verlangt die Anwältin. „Es wird interessant. Wir werden sehen, wie wir weitertun, wenn Facebook nicht reagiert.“
Ihr Wunschergebnis: Dass Facebook in Zukunft nach einer Inkenntnissetzung über ein Hassposting zeitgerecht und ernsthaft reagiert. Windhager hofft auch, dass kein Betroffener solch einen Prozess in Zukunft durchlaufen muss – alleine schon wegen der enormen Kosten.
Was Facebook zum Beschluss sagt, könnt ihr hier nachlesen.
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