Facebook muss weltweit Hasspostings löschen
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Facebook kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gezwungen werden, Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche und Kommentare zu entfernen. Das EU-Recht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung weltweit zur Wirkung gelange, entschieden die EU-Richter am Donnerstag nach einer Klage der früheren Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig gegen Facebook.
In dem EuGH-Verfahren (C-18/18) geht es um einen Artikel auf einer Facebook-Seite, auf der neben einem Foto Glawischnigs ein Begleittext („Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben“) veröffentlicht wurde. Auf dieser Facebook-Seite wurden beleidigende Äußerungen gepostet, unter anderem wurde Glawischnig als „miese Volksverräterin“ bezeichnet. Der Beitrag konnte von jedem Facebook-Nutzer abgerufen werden.
Sinngleiche Kommentare
Glawischnigs Anwältin Maria Windhager verlangte eine Löschung derartiger Hasspostings sowie jene gleichlautender Kommentare durch andere User, etwa durch Teilen. „Aber auch sinngleiche Kommentare müssen gelöscht werden, wenn sie vom selben User stammen oder wenn der Betreiber darauf hingewiesen wird“, sagte Glawischnigs Anwältin Maria Windhager Anfang Juni. „Werden rechtswidrige Hasspostings veröffentlicht, dann darf das daraufhin erlassene gerichtliche Verbot nämlich nicht durch simple Umformulierungen umgangen werden. Dieser Grundsatz ist in der österreichischen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt", verlangte Windhager. futurezone hat berichtet. Die Anwältin zeigte sich schon vor dem Urteilsbeschluss zuversichtlich - nun ist der Europäische Gerichtshof dem nachgekommen.
futurezone hat Facebook um eine Stellungnahme gebeten - diese folgt in Kürze.
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