
Symbolbild Google
Google soll laut US-Richterin illegales Werbemonopol aufgebaut haben
Google soll ein illegales Monopol auf Online-Werbetechnologie haben. Dagegen haben das US-Justizministerium und 17 US-Bundesstaaten den Tech-Riesen verklagt, wie die BBC berichtet.
Der Tech-Riese habe seine Größe und seinen Einfluss ausgenutzt, um Konkurrenten zu verdrängen und höhere Preise zu verlangen. Ein US-Gericht hat nun entschieden, dass dieser Vorwurf teilweise berechtigt ist. Also in 2 von 3 Fällen.
Google will Berufung einlegen
Google will gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Nach Ansicht von Google haben Verlage eine große Wahlfreiheit, welche Werbetechnologie sie einsetzen. Sie würden sich für das Angebot von Google entscheiden, weil es einfach, erschwinglich und effektiv sei.
Außerdem argumentiert das Unternehmen, dass sich die Entscheidung zu sehr auf die vergangenen Aktivitäten von Google konzentriere. Andere Anbieter wie Amazon ignoriere man hingegen.
Die Begründung der Richterin
Richterin Leonie Brinkema sah das anders. Sie begründete ihr Urteil damit, dass Google vorsätzlich eine Reihe von wettbewerbswidrigen Handlungen begangen habe. Google habe seine Monopolstellung mit Publisher Ad Servern und Ad Exchange aufgebaut und aufrechterhalten.
Diese Tools werden beispielsweise von Verlagen genutzt, um digitale Werbung zu verwalten und zu verkaufen. Die Übernahmen von DoubleClick und AdMeld seien jedoch nicht wettbewerbswidrig. Nach Angaben des US-Justizministeriums soll Google seinen Ad Manager, der den Publisher Ad Server und Ad Exchange umfasst, verkaufen. Dies wird nun geprüft.
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Ein Präzedenzfall?
Das Urteil wird von Experten wie der Rechtsprofessorin Laura Phillips-Sawyer als großer Sieg für die US-Kartellwächter gewertet. Es sei ein Signal, dass die Justiz das Recht auch gegen große Technologiekonzerne durchsetzt.
Die Entscheidung könne als Präzedenzfall für weitere Rechtsstreitigkeiten gelten. Nach Angaben der Regierung hält der Tech-Riese derzeit einen Marktanteil von 87 Prozent im Bereich der Technologie für den Anzeigenverkauf.
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Weitere Verfahren
Dies ist bereits das zweite Kartellverfahren, das Google innerhalb eines Jahres verloren hat. Bereits in Bezug auf das Monopol bei der Online-Suche wurde den Klägern Recht gegeben.
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Erst kürzlich wurde in Großbritannien entschieden, dass Google 5,8 Millionen Euro Strafe zahlen muss, weil es Smartphone-Hersteller dafür bezahlt hatte, Google als Standardsuchmaschine auf den Geräten zu verwenden.
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