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Sicherheit

GPS-Ortung für Demenzpatienten

In Österreich leiden etwa 100.000 Menschen an einer Demenzerkrankung. Bis 2050 soll die Zahl auf 230.000 Personen ansteigen, prognostiziert die Österreichische Alzheimer Gesellschaft. Eines der Merkmale der Erkrankung ist die sogenannte "Weglauftendenz". Die verwirrten Personen verlassen unvermittelt ihre Wohnungen oder das Seniorenheim, um bestimmte Orte aufzusuchen, die ihnen möglicherweise aus der Vergangenheit im Gedächtnis sind. Oft verschwinden sie unbemerkt und irren dann stundenlang umher.

In solchen Fällen können Personenortungsgeräte Abhilfe schaffen. Per GPS und Mobilfunktechnologie werden die Erkrankten überwacht und können schnell wieder aufgefunden werden. Die Ortung erfolgt entweder über spezielle Geräte, die der Patient am Körper trägt, oder über ein Mobiltelefon, das mit einem entsprechenden Ortungsprogramm ausgestattet ist. In beiden Fällen wird mittels GPS der Aufenthaltsort der Person ermittelt und an den Angehörigen oder Pfleger übertragen. Dieser kann dann auf einer Webseite im Internet mittels Kartendarstellung - zum Beispiel "Google Maps" - die Position der verschwundenen Person abfragen.

Zudem können bestimmte Zonen festgelegt werden, in denen sich der Demenzkranke völlig frei bewegen kann, ohne dass ein Alarm ausgelöst wird - etwa innerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Grundstücks oder auf dem Areal eines Altenheims. Erst wenn die Person die "sicheren" Zonen verlässt, wird eine Meldung verschickt. Renommierter Anbieter spezieller Personenortungsgeräte ist beispielsweise das Deutsche Unternehmen Bornemann, das den "iDobber" entwickelt hat. Das Gerät kann auch von den Demenzpatienten selbst genutzt werden, um im Ernstfall nach Hilfe zu rufen.


Rechtslage

Das Gesetz sieht vor, dass der Geortete dem Einsatz solcher Geräte bzw. Dienste zustimmen muss. Nur dann bewegt man sich damit innerhalb des rechtlichen Rahmens. "Bei Einwilligung des Demenzpatienten können Personenortungssysteme legal genutzt werden", sagt Rechtsexperte Wolfgang Feiel, Leiter der Rechtsabteilung bei der österreichischen Regulierungsbehörde RTR, im Gespräch mit der FUTUREZONE. Ist die Demenz so weit fortgeschritten, dass der Betroffene selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann und ihm ein Sachwalter zur Seite gestellt wurde, so kann auch dieser dem Einsatz der Personenortung zustimmen.

Teure Geräte
Obwohl das Thema Überwachung immer einen schalen Beigeschmack hat, kann die Ortung in diesem Fall möglicherweise sogar mehr Freiheit mit sich bringen. Zumindest müssen den Demenzkranken dann keine Türen verschlossen oder ständig eine andere Person zur Seite gestellt werden. Auch Betroffene stehen dem Thema Personenortung positiv gegenüber. "Wir finden das eine sehr gute Sache", sagt Roswitha Bartsch, Vizepräsidentin der Vereinigung Alzheimer Angehörige Austria. "Allerdings sind die Geräte viel zu teuer, nur wenige können sich so etwas leisten", kritisiert Bartsch. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf mehrere hundert Euro, hinzu kommen monatliche Gebühren von rund 30 Euro für die Nutzung der Lokalisierungsdienste.

(Claudia Zettel)

Geräte
In Österreich bietet das Sicherheits-Unternehmen Hel-Wacht unter anderem auch Personenortungsgeräte an. Der Preis beläuft sich auf 119 Euro für das Gerät selbst, hinzu kommen monatliche Gebühren von 34,40 Euro für den Ortungsdienst. Das Schwesterunternehmen Vitakt bietet zudem Hausnotrufgeräte für Senioren an, die je nach Leistungsumfang zwischen 26 und 40 Euro kosten.
Der iDobber von dem deutschen Unternehmen Bornemann fällt mit einem Anschaffungspreis von knapp 500 Euro sehr teuer aus. Alternativ sind auf dem deutschen Markt Anbieter wie Alarm.de oder Areal Control vertreten. Geräte sind teils schon ab 200 Euro zu haben. Herkömmliche Handyortungsprogramme sind zwar günstiger (monatliche Verträge im zweistelligen Bereich), aber meist ungenauer als die professionellen Ortungsgeräte.

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Claudia Zettel

ClaudiaZettel

futurezone-Chefredakteurin, Feministin, Musik-Liebhaberin und Katzen-Verehrerin. Im Zweifel für den Zweifel.

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