Internetprovider gegen Hintertür für Vorratsdaten
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SPÖ und ÖVP planen in ihrem überarbeiteten Regierungsprogramm neue Überwachungsmaßnahmen - allen voran mehr Videoüberwachung und eine anlassbezogene Speicherung von Telekom-Daten ("Quick Freeze"). Der Verband der österreichischen Internetserviceprovider (ISPA) pocht allerdings darauf, dass letzteres nur bei schweren Straftaten genehmigt wird.
Nur bei schweren Straftaten
"Was wir auf keinen Fall wollen ist, dass durch die Hintertür die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird", sagte Ute Krotschek von der ISPA am Dienstag auf APA-Anfrage. Wenn das geplante "Quick Freeze" verfahren tatsächlich nur bei Personen zur Anwendung komme, die einer schweren Straftat verdächtig seien, habe man damit kein Problem. Das System dürfe aber nicht so weit gefasst werden, dass es einer breiten Vorratsdatenspeicherung mit zwölf Monaten Speicherdauer entspreche. Für den Aufbau der nötigen Infrastruktur werde man außerdem mehrere Millionen Euro brauchen.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung Ende Juni 2014 als grundrechtswidrig aufgehoben. Anstatt der Massenüberwachung aller Telekom-Nutzer will die Regierung die Anbieter nun verpflichten, Daten über jene Kunden zu speichern, gegen die ein Anfangsverdacht wegen "bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen" vorliegt. Die ISPA drängt darauf, entsprechend der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs lediglich schwere Straftaten einzubeziehen. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass niemand ohne richterliche Entscheidung auf die Daten zugreifen könne.
Kritik an Regierungsplänen
Protest gegen die Pläne der Regierung in Sachen Telekom- und Videoüberwachung kommt von Epicenter.works (früher AK-Vorrat). Der Datenschutz-Verein demonstrierte am Montagabend vor dem Kanzleramt gegen das "Überwachungspaket" - mit Slogans wie "Ich fühl mich wie ein Superstar - überall a Kamera". Mehr zur Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt und weiterer Kritik an den Überwachungsplänen lest ihr hier.
Videoüberwachung
Tatsächlich hat die Regierung eine Speicherverpflichtung und eine Mindestspeicherdauer für Videokameras im öffentlichen Bereich angekündigt. Derzeit wird das unterschiedlich gehandhabt. "Wir dürfen am Freiland nicht eine Sekunde speichern", betont ASFINAG-Sprecher Christian Spitaler. Vorübergehend aufbewahrt werden demnach nur in Autobahntunnels aufgezeichnete Videos. Auch die geplante automatische Kennzeichenerfassung ist mit den ASFINAG-Kameras nicht möglich. Der Großteil diene lediglich der Verkehrssteuerung und -sicherheit, heißt es. Nur neun Kameras werden auch zur automatischen Vignettenkontrolle eingesetzt.
Die Wiener Linien verfügen über zwei verschiedene Systeme: In mehr als der Hälfte der Stationen (sowie in überwachten U-Bahn und Straßenbahngarnituren) werden die Videoaufnahmen bis zu 48 Stunden gespeichert. Danach werden die Datenträger überschrieben, heißt es auf APA-Anfrage. Der Polizei wird das Videomaterial schon jetzt bei Bedarf zur Verfügung gestellt. In den restlichen Stationen werden die Bilder an die Leitstelle übertragen und nur aufgezeichnet, wenn das Notrufsystem der Station aktiviert wird.
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