FILE PHOTO: Silhouettes of mobile users are seen next to a screen projection of Facebook logo in this picture illustration
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Netzpolitik

Kärntner verbreitete über Facebook nationalsozialistische Inhalte

Ein 45-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung und Verhetzung vor einem Geschworenengericht gestanden. Ihm wird vorgeworfen, eine Facebook-Gruppe gegründet und an rund 18.000 Personen verbotene nationalsozialistische Texte, Videos und Bilder verbreitet zu haben. Der Angeklagte bekannte sich schuldig.

"Umfassender kann man sich nicht betätigen"

So habe der Beschuldigte ein Video mit dem Titel "Buchenwald - was genau geschah" gepostet, in dem behauptet wird, das dort eingesetzte Mittel Zyklon B habe nicht zur Vergasung der Häftlinge, sondern zur Desinfektion der Kleider gedient und das Krematorium sei nichts Anderes als ein Kohlenkeller gewesen. Weiters habe er eine Propagandarede Adolf Hitlers ins Internet gestellt, führte Staatsanwältin Ines Küttler aus.

"Dann wird's besonders abscheulich", sagte die Staatsanwältin aus. So habe er ein Bild veröffentlicht, auf dem ein Mistkübel zu sehen sei, in dem Davidsterne entsorgt werden und dazu den Satz "Keep the planet clean" gestellt. "Umfassender kann man sich gar nicht betätigen", sagte Küttler.

Gruppe gelöscht

Sie wirft dem 45-Jährigen neben dem Verstoß gegen das Verbotsgesetz auch Verhetzung vor. So habe der Kärntner Fotos von den Nürnberger Prozessen veröffentlicht, und dabei auf dem Bild anstelle auf die nationalsozialistischen Verbrecher Köpfe hochrangiger deutscher Politiker montiert und mit dem Text "Schuldig, hängen!" versehen. Weitere Postings: Die Grünen seien der Todfeind des deutschen Volkes, gegen die man sich mit allen Mitteln wehren müsse.

Für die Verteidigung liefen die Posts unter "Dummheiten". Als Arbeitsloser sei er mit den Politikern nicht einverstanden gewesen. Die vielen Likes seien für ihn Anerkennung gewesen, betonte der Angeklagte. Die Gruppe sei gelöscht und er sei einsichtig, so der Verteidiger. Nach den Eröffnungsplädoyers begann Richter Christian Liebhauser-Karl mit der Vernehmung des Angeklagten.

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