Facebook wird sich in Wien vor einem Gericht verantworten müssen, das ist jetzt nach dem OGH-Urteil fix.
Facebook wird sich in Wien vor einem Gericht verantworten müssen, das ist jetzt nach dem OGH-Urteil fix.
© APA/EPA/LUONG THAI LINH

Klage von Max Schrems gegen Facebook in Wien zulässig

Klage von Max Schrems gegen Facebook in Wien zulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in zweiter Instanz seine schriftliche Entscheidung zur Zulässigkeit der Facebook-Klage von Max Schrems übermittelt. Wie "Europe vs. Facebook" mitteilt, hat das OLG dem Kläger in 20 von 22 Punkten Recht gegeben und diverse Einwände von Facebook, dass die Gerichte in Wien nicht zuständig wären, abgewiesen. Damit müssen sich nun die Wiener Gerichte jedenfalls mit der Klage befassen. Über den Inhalt der Klage, also die konkreten Datenschutzverstöße, wurde noch nicht entschieden, da das Gericht die Fragen der Zulässigkeit und Zuständigkeit, also die prozessrechtlichen Voraussetzungen, vom eigentlichen Inhalt der Klage trennte.

Schrems ist Verbraucher

Das OLG stellte fest, dass der Kläger zu Recht am Landesgericht Wien Klage gegen Facebook eingebracht hat, da er als Verbraucher an seinem Heimatgerichtsstand klagen kann. Facebook versuchte zu argumentieren, dass der Kläger die Klage beruflich betreibe, was das Oberlandesgericht nun zurückwies und damit das Urteil des Landesgerichts umdrehte. Das Landesgericht befand sich zuvor aus diversen prozessrechtlichen Gründen unzuständig. "

 
Max Schrems dazu: „Ich bin glücklich mit der Entscheidung, die auch mit einem ordentlichen Rechtsmittel nicht mehr bekämpfbar ist. Facebooks Kampagne mich hier als ‚beruflich tätig‘ hinzustellen wurde vom Gericht klar verworfen. Die österreichischen Gerichte werden sich daher auf jeden Fall mit Facebooks Tätigkeiten auseinandersetzen müssen.“ 

Gerichtsverfahren in Wien

Facebook wird sich nun fix vor einem österreichischen Gericht verantworten und nun öffentlich erklären müssen wie z.B. die Datenschutzrichtlinien von Facebook, das Verfolgen von Nutzern auf anderen Webseiten oder die Kooperation mit der NSA unter EU-Recht legal sein können. Facebook wird auch Rechnung legen müssen über die genauen Einkünfte die es durch die illegale Datennutzung hat – ein potentiell sehr schmerzlicher Einblick für Facebook.

Was nach wie vor umstritten ist, ist die Frage, ob die Sammelklage der anderen Facebook-Nutzer zulässig ist. Hierzu gibt es noch keine Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare