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Nationalratsbeschluss

Künstler über Festplattenabgabe erfreut, WKO enttäuscht

Mit dem Beschluss einer Novelle des Urheberrechts am Dienstagabend im Nationalrat ist auch fix, dass die lange diskutierte Speichermedienvergütung kommen wird. Noch nie habe ein Urheberrechtsgesetz „für so viel Aufsehen gesorgt“ wie die nun inkludierte Speichermedienvergütung, so Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen und Autoren in einer Aussendung. Die von vielen als „Festplattenabgabe“ bezeichnete Vergütung soll den Künstlern einen fairen Ausgleich für Privatkopien von geschütztem und legal erworbenem Material garantieren.

"Jährliche Novellen"

Bisher wurde dies durch die Leerkassettenvergütung geregelt, allerdings sind die Einnahmen daraus in den vergangenen Jahren rapide zurückgegangen. Ruiss betonte zwar, dass es in punkto Umsetzung nur „geringen Erfahrungswert“ gebe. „Zahlreiche Passagen des Gesetzes lassen deshalb größte Vorsicht bei der Bemessung und im Ausmaß der Vergütungspflicht erkennen.“ Andererseits hätte die Zusammenlegung mit der Reprografievergütung unter Künstler teilweise zu Kritik geführt, wiewohl Ruiss auf die „Zustimmung im Gesamten“ verwies.

Dass das private Kopierrecht nun abgesichert wurde, sei ein aus seiner Sicht „ein nicht hoch genug einzuschätzender Fortschritt für den Umgang mit digitalen Kopien“. Er geht davon aus, dass es in Zukunft „in jährlichen Abständen“ Urheberrechtsgesetznovellen geben werde, „um mit den technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen Schritt zu halten“.

Vonseiten des Handels gab es eine zwiespältige Beurteilung der Novelle. Die „Handy- und Computersteuer“ lehne man zwar weiterhin ab, wie Roman Seeliger von der WKÖ festhielt. „Wir unterstützen aber das Ziel, mit einem neuen, zeitgemäßen Urheberrecht einen fairen Ausgleich für Urheberinnen und Urheber zu schaffen.“ Die vorgesehenen Beträge und Obergrenzen seien aus seiner Sicht zwar zu hoch angesetzt, allerdings sei es „zumindest gelungen, die Belastungen für betroffene Unternehmen einigermaßen einzugrenzen“.

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