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EU

Letzter Protest gegen die Speicherung von Fluggastdaten

Die Fluggastdatenspeicherung in Europa steht nach mehr als fünf Jahren Verhandlungen und Verzögerungen nun am Donnerstag endgültig vor ihrer Verabschiedung durch das EU-Parlament. Die Richtlinie soll die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, bei allen Flügen aus der und in die EU pro Passagier und Flugbuchung bis zu 60 Einzeldaten für jeweils fünf Jahre in zentralisierten Datenbanken zu speichern.

Kritik von Abgeordneten

Auch wenn eine breite Zustimmung im EU-Parlament als sicher gilt, sind nicht alle EU-Parlamentarier gleichermaßen darüber erfreut. „Ich glaube nicht, dass man den Terrorismus mit diesem Paket verhindern wird können“, sagte der sozialdemokratische Fraktionsvize Josef Weidenholzer. Die islamistischen Attentäter von Brüssel und Paris hätten mit Fluggastdatenüberwachung nicht erwischt werden können, weil sie andere Verkehrsmittel benutzt hätten. Nach Angaben von Weidenholzer wird die sozialdemokratische Delegation am Montag gegen die Speicherung der Flugpassagierdaten stimmen, die sozialdemokratische Fraktion mehrheitlich aber dafür.

„Alles führt nur dazu, dass der Heuhaufen vergrößert wird“, die Nadel aber weiter nicht gefunden werde, kritisierte die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Ulrike Lunacek, deren grüne Fraktion ebenfalls gegen PNR stimmen will. Die Terroristen der jüngsten Anschläge seien polizeibekannt gewesen. Notwendig wäre hingegen mehr Geld für die Polizei für zielgerichtete Kontrollen. Auch FPÖ-Delegationsleiter Harald Vilimsky kündigte Widerstand gegen die Fluggastdatenüberwachung an, weil dies „der völlig falsche Weg“ sei. Es sei „absurd“, wenn nunmehr „die Allgemeinheit in den Überwachungsstrudel gezogen“ werde.

Was genau gespeichert wird

In einer zentralisierten Datenbank gespeichert werden neben Name, Adresse, Sitzplatz und Flugnummer unter anderem auch Angaben zu den Essenspräferenzen, welche Rückschlüsse auf sensible Informationen wie etwa die Religionszugehörigkeit erlauben. Auch Vorgänge rund um die Flugbuchung wie Hotels oder Mietautos sowie Kreditkarteninformationen werden gespeichert. Als besonders heikel können sich auch Einträge in ein vorgesehenes Freifeld auswirken, in welchem Airline-Mitarbeiter ungeprüft eigene Beobachtungen oder Einschätzungen über die Fluggäste vermerken können, wie etwa, ob sie ein Buch über Cannabis mitführen oder ob sie einen Apfel gegessen haben (das ist Reisenden wirklich passiert, Näheres dazu im Vortrag der Redakteurin zu EU-PNR).

Die gespeicherten Informationen werden dann permanent automatisiert gerastert und mit anderen Datenbanken abgeglichen, um sogenannte „problematische Verhaltensmuster“ aufzudecken und aktiv neue Verdächtige zu generieren. Die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten dürfen die Daten untereinander sowie mit Europol austauschen.

Protest von NGOs

Neben den österreichischen Abgeordneten der FPÖ, SPÖ und Grüne kritisiert auch die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft die Fluggastdatenspeicherung als „Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten“. Die Digitale Gesellschaft hält die Speicherung für verfassungswidrig und hat vor der Abstimmung am Donnerstag eine Protestaktion ins Leben gerufen und einen Brief an die Abgeordneten verfasst und verschickt (PDF).

„Schon im April 2014 hat der Europäische Gerichtshof anlasslosen, mehrjährigen Datenspeicherungen eine klare Absage erteilt. Bis heute fehlen Belege und Indizien für die Wirksamkeit einer Fluggastdatenspeicherung bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität“, erklärt Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Abstimmung auch über EU-Datenschutz

Die EU-Innenminister einigten sich nach dem zweiten Terrorattentat in Paris im November 2015 auf eine rasche Verabschiedung der EU-Richtlinie, die für Februar 2016 anvisiert war. Dann gab es jedoch Verzögerungen, die offiziell mit „Übersetzungsproblemen“ begründet wurden. Jetzt fanden vor knapp drei Wochen die Terroranschläge in Brüssel statt – und prompt wurde die Fluggastdatenspeicherung auf die Liste zur Abstimmung gesetzt – und zwar zum gleichen Datum wie die EU-Datenschutzverordnung.

Diese wurde ebenfalls mehrere Jahre lang verhandelt und mit dieser Verordnung bekommen Europas Internet-Nutzer künftig mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten stimmte am Dienstag in Straßburg nach vierjährigen Beratungen einer Richtlinie zum Datenschutz sowie Vorschriften für die Weiterleitung von Daten zu polizeilichen Zwecken zu. Auch die EU-Datenschutzreform wird daher am Donnerstag vom EU-Parlament verabschiedet werden.

Verfahren vor EuGH

Anders als bei der EU-Datenschutzverordnung ist jedoch bei der Fluggasdatenspeicherung gerade ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Laufen. Dem EuGH wurde das Fluggastdaten-Abkommen zwischen EU und Kanada vorgelegt, weil es grundrechtswidrig sein soll. Die Anhörung dazu fand bereits statt, ein Urteil wird noch vor dem Sommer 2016 erwartet. Die Fluggastdatenspeicherung in Europa soll relativ identisch sein. „Winkt das Europäische Parlament nun die PNR-Richtlinie durch, so verstößt es damit nicht nur klar gegen EU-Grundrechte, sondern greift auch der Entscheidung des Gerichtshofs über das PNR-Abkommen mit Kanada vor“, sagt Sander von der Digitalen Gesellschaft.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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