Max Schrems will es genau wissen und bringt weitere Beschwerden bei den diversen Datenschutzbehörden wegen der US-Massenüberwachung ein.
Max Schrems will es genau wissen und bringt weitere Beschwerden bei den diversen Datenschutzbehörden wegen der US-Massenüberwachung ein.
© /Barbara Wimmer

Massenüberwachung

Max Schrems bringt neue Beschwerden gegen Facebook ein

Max Schrems hat nach der EuGH-Safe-Harbor-Entscheidung im Oktober am Dienstag erneut Beschwerden bei drei europäischen DatenschutzbehördenDeutschland, Belgien und Irland - eingebracht. Seine Beschwerde bei der irischen Behörde ist eine Neuauflage der Beschwerde, die zum Safe-Habor-Urteil geführt hat. Er möchte damit erreichen, dass die Datenschutzbehörden das Safe-Habor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ernst nehmen und auch tatsächlich durchsetzen.

Strafrechtliche Schritte

„Dieses sehr wesentliche Urteil soll auch in die Praxis umgesetzt werden, wenn es US-Unternehmen betrifft, die in US-Massenüberwachung involviert sind. Das hat der EuGH in seinem Urteil sehr klar formuliert“, sagt Schrems dazu. In einer Aussendung kündigt er auch an, dass er notfalls bei Untätigkeit auch strafrechtliche Schritte gegen Verantwortliche bei Datenschutzbehörden einleiten werde.

„Ich habe absolut keinen Zweifel daran, dass die Mehrheit aller europäischen Datenschutzbehörden ordentliche Untersuchungen durchführt . Nichtsdestotrotz habe ich in einem speziellen Fall das Gefühl, dass es notwendig ist, dass eine Verweigerung dieser Pflicht persönliche Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen sollte“, sagt Schrems. Damit spielt er auf die irische Datenschutzbehörde an, die in der Vergangenheit nicht gerade für seine Sorgfalt bei den Untersuchungen der Beschwerden von Schrems aufgefallen ist.

Beschwerde in Deutschland

Die beiden anderen Beschwerden bei den Datenschutzbehörden haben in Belgien mit Facebooks Lobby-Büro in Brüssel und in Deutschland mit dem Facebook-Büro in Hamburg zu tun. Die Facebook Germany GmbH übernimmt etwa den Vertrieb der Werbemöglichkeiten auf facebook.com und vertritt Facebook Ireland Ltd auch in anderen Belangen entsprechend. Schrems Begründung für diese Beschwerde: "Die Facebook Germany GmbH verarbeitet meine Daten daher auch direkt."

"Auch aufgrund der weiteren Angaben von Facebook Ireland Ltd und der Rolle der Facebook German GmbH ist klar, dass meine Daten nicht nur von Facebook Ireland Ltd, sondern auch von Facebook Inc verarbeitet werden und dabei in die USA übermittelt werden", ist in dem PDF mit der Beschwerde zu lesen, das Schrems online gestellt hat.

Illegale Massenüberwachung

Facebook argumentierte nach dem Urteil, dass es wie „viele Tausende andere europäische Unternehmen“ viele verschiedene Methoden verwende, um Daten von der EU legal in die USA zu transferieren und von dem Urteil daher „nicht direkt betroffen“ sei. Für Schrems ist das Urteil aber ein „klarer Aufruf der irischen Datenschutzbehörde, Facebooks Praktiken zu untersuchen.“

„Illegale Massenüberwachung bleibt illegale Massenüberwachung und damit muss sich auch Facebook auseinandersetzen“, sagte Schrems direkt nach dem Urteil der futurezone. Genau darum geht es jetzt in der neuerlichen Beschwerde von Schrems bei der irischen Datenschutzbehörde. Es gäbe „klare Beweise dafür, dass meine persönlichen Daten von Facebook Ireland Ltd und Facebook Inc US-Regierungsbehörden unter verschiedenen bekannten und unbekannten rechtlichen Regelungen und Spionageprogrammen wie PRISM verfügbar gemacht werden“, heißt es dazu im PDF, das Schrems am Mittwoch auf europe-v-facebook.org veröffentlicht hat.

Facebook Inc fällt laut Schrems zudem unter amerikanische “gag orders” (wörtlich “Knebel-Anordnung”), die Facebook Inc dazu verpflichten, alle Fakten zum US-Überwachungsskandal geheim zu halten und zu leugnen. Nur bestimmte Personen mit der notwendigen Sicherheitsfreigabe dürfen von diesen Systemen wissen. "Es ist daher klar, dass jede Stellungnahme von Facebook Inc im Lichte dieser rechtlichen Pflichten gesehen werden muss", heißt es in der Beschwerde.

Was für Alternativen gibt es?

Es stellt sich nach dem Safe Harbor-Urteil zudem die Frage, ob und wie Methoden und Klauseln, die bei Facebook jetzt alternativ zum Einsatz kommen, nicht ebenfalls vom EuGH-Urteil – und damit von US-Massenüberwachung – betroffen sind und ob auch hier „kein angemessenes Schutzniveau“ garantiert wird. „Es gibt keine „schnelle Lösung“, wie Gerard Rudden, der den Beschwerdeführer in Irland repräsentiert, erklärt. Deshalb soll die irische Datenschutzbehörde – sowie auch die anderen Behörden - nun tätig werden.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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