Max Schrems: "Facebook versucht den Prozess zu verzögern"
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
Der Datenschutzaktivist Max Schrems hat in Wien an seinem Heimatgericht eine Klage gegen Facebook am Laufen. Vor rund eineinhalb Jahren startete der Gerichtsprozess am Wiener Landesgericht, doch seither ist nicht viel passiert. Facebook bestritt damals, dass das Landesgericht in Wien der richtige Standort sei, um das US-Unternehmen zu klagen und warf dem Aktivisten vor, dass er kein Verbraucher sei und sich als „vermeintlicher Vorkämpfer des Rechts auf Datenschutz“ vermarkte und auch wirtschaftliche Vorteile daraus ziehe.
Schrems will nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wissen, ob man als Verbraucher wirklich seinen Anspruch auf Klagsrecht verliert, wenn man den Fall publik macht (PDF). „Facebook versucht mich als gewerblichen Aktivisten darzustellen, um zu verhindern, dass ich in Wien klagen kann“, sagt Max Schrems. „Vereinfacht gesagt darf ein Verbraucher laut Facebook nur heimlich still und leise in seinem Zimmer sitzen. Macht er seinen Fall öffentlich, verliert er seine Rechte.“
Bis eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage am Standort Wien vorliegt, liegen die inhaltlichen Themen erst einmal auf Eis. Bei dem Prozess sollte es um Datenschutz-Fragen gehen, wie etwa, ob Facebook seine Nutzer durch „Gefällt mir“-Klicks auf anderen Webseiten verfolgen darf. In den Augen von Schrems ist das nicht mit europäischem Recht vereinbar. „Über den Inhalt der Klage werden wir vermutlich erst 2018, also vier Jahre nach der Einbringung der Klage, streiten. Das ist natürlich das große Ziel von Facebook in diesem Verfahren: Verzögern und verfahrensrechtliche Einwände zu generieren bis dem anderen die Luft ausgeht“, erklärt Schrems der futurezone.
Sammelklage
Obendrein will Facebook seit geraumer Zeit verhindern, dass auch 25.000 Verbraucher den Konzern klagen können, die durch den Datenschutz-Aktivisten vertreten werden. Sie alle haben ihre Ansprüche an ihn abgetreten. Zwar gibt es in Österreich keine „Sammelklage“ im eigentlichen Sinne, wie in den USA, aber es ist möglich, dass Personen ihre finanziellen Ansprüche an eine Person übertragen.
„Eine Einzeldurchsetzung in tausenden einzelnen Klagen vor tausenden verschiedenen Gerichten wäre absurd“, sagt Schrems, der auf eine verbraucherfreundliche Lösung hofft. „Unternehmen wie Facebook nutzen alle Vorteile des gemeinsamen EU-Binnenmarkts. Sie müssen sich daher auch an die dort geltenden Regeln halten und sich auch den Verbrauchern stellen“, ergänzt Arnt Eversberg vom Prozesskostenfinanzierer ROLAND ProzessFinanz, der Schrems bei seiner Klage unterstützt.
Datenschutz
Bis der EuGH eine Entscheidung trifft vergehen üblicherweise rund 1,5 Jahre. Der Datenschutzaktivist war bereits einmal mit einer Klage vor dem EU-Gerichtshof erfolgreich. 2015 wurde „Safe Harbor“, unter dem Daten aus der EU den US-Geheimdiensten zugänglich gemacht wurden, gekippt.
Kommentare