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Safe The Internet

Netzneutralität in Europa steht auf dem Spiel

Am 27. Oktober stimmt das EU-Parlament über das Telekompaket ab. Darin ist auch die Netzneutralität, also die Gleichbehandlung alle Daten und Dienste im Netz, geregelt. Doch im Gesetzesentwurf, der einen im Trilog ausgearbeiteten Kompromiss zwischen Rat, Kommission und Parlament darstellt, sind viele Schlupflöcher und die Möglichkeit, kostenpflichtige Dienste im Internet einzuführen, enthalten.

Im ausgearbeiteten Kompromissvorschlag kommt der Begriff Netzneutralität aber gar nicht mehr vor. Es ist nur noch die Rede davon, dass der Internetverkehr „gleich und nicht-diskriminierend“ behandelt werden soll.

EU-Parlament entscheidend

„Das EU-Parlament wird in Kürze über die Zukunft der Netzneutralität in Europa entscheiden. Dabei hat es die Wahl zwischen unklaren Regelungen mit zahlreichen Schlupflöchern für ein Zwei-Klassen-Netz und einer starken gesetzlichen Verankerung diskriminierungsfreier Internetzugänge. Wir rufen daher erneut dazu auf, die Abgeordneten im Europäischen Parlament zu kontaktieren und sie zu den notwendigen Nachbesserungen für eine EU-weite Absicherung der Netzneutralität zu drängen.“, erklärt Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit und verweist auf die „Save The Internet“-Kampagne.

Im Juli diskutierten Drei-Chef Jan Trionow und Lohninger im futurezone-Streitgespräch über Netzneutralität. Dort wurden bereits die unterschiedlichen Positionen der Telekom-Industrie und der Netzaktivisten deutlich.

Traffic-Management mit Klassen

Die heiklen Punkte im Kompromissvorschlag: Es sollen etwa bezahlte Spezialdienste zulässig sein, „wenn sie notwendig sind“. Gleichzeitig bleibt dabei offen, wann und unter welchen Voraussetzungen diese Notwendigkeit überhaupt gegeben sind. Selbst Telekom-Anbieter konnten bisher nicht sinnvoll erklären, was da etwa darunter fallen könnte außer "Telemedizin".

Der Kompromiss lässt zudem zu, dass verschlüsselte Daten nur gedrosselt durchgeleitet werden. Das ist in den Regelungen zum „Traffic Management“ zu finden. Klassenbasiertes Traffic Management ist den Internet Service Providern erlaubt, solange die Zuordnung aufgrund der Anforderungen eines Dienstes passiert. Damit bekommen Provider etwa eine Rechtsgrundlage dafür, vom Best-Effort-Prinzip abzurücken und wie z.B. Plusnet in Großbritannien fünf Diensteklassen einzuführen und jedes Videostreaming in die höchste Kategorie zu geben sowie Browsing in die mittlere und nicht kategorisierte sowie verschlüsselte VPN-Pakete in die schlechteste Kategorie einzuordnen.

Netzsperren und Zero-Rating

Trotz Verbot der Blockierung einzelner Dienste wäre es nach dem vorliegenden Kompromiss zudem möglich, einzelne Dienste nach Ausschöpfen eines vorgegebenen Datenvolumens zu sperren. Eine Behörde kann damit ohne Gericht oder konkreter gesetzlicher Grundlage anfangen, einzelne Dienste zu sperren. „Das verstößt unserer Ansicht nach klar gegen Artikel 52 der Grundrechtscharta auf ein rechtsstaatliches Verfahren aller Einschränkungen von Grundrechten“, sagt Lohninger zur futurezone.

Auch Zero-Rating, also Tarife, bei denen der Datenverbrauch nicht vom gebuchten Datenvolumen abgezogen wird, sind nach dem neuen Kompromiss möglich. „Also ja der Drei-Tarif mit Spotify wäre nach der Lesart weiterhin möglich“, meint Lohninger. „Wobei es am Ende wohl auf den Willen der Regulierungsbehörde ankommt.“

"Letzte Chance"

Der Industrieausschuss hat am Dienstag mit großer Mehrheit (50 zu 10 Stimmen) bereits für das Telekompaket trotz all dieser Schlupflöcher abgestimmt. “In der finalen Abstimmung zur Netzneutralität können noch Änderungsanträge an diesem Gesetz beschlossen werden. Wir haben jetzt noch die letzte Chance dieses Gesetz zu verbessern, ansonsten war es das mit der Netzneutralität in Europa", sagt Lohninger.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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