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Bericht

NSA-Affäre: Pläne für Ermittlungsbeauftragten unzulässig

Beim Ringen um eine Kontrolle der NSA-Spionageliste in Deutschland sind neue Probleme aufgetaucht. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ wäre das in der Bundesregierung diskutierte Vorhaben, die sogenannten NSA-Selektoren einem Ermittlungsbeauftragten, nicht aber dem NSA-Untersuchungsausschuss vorzulegen, rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt demnach ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

Mehr Rechte für Hilfsperson als U-Ausschuss

So sei es unzulässig, einen Ermittlungsbeauftragten Akten sichten zu lassen und sie gleichzeitig einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu verweigern. Das gelte auch für geheimhaltungsbedürftige Akten. Ein Ermittlungsbeauftragter sei lediglich Hilfsperson des Parlaments, eine solche Hilfsperson könne nicht mehr Rechte haben als der Ausschuss selbst, heißt es dem Bericht zufolge in dem Gutachten.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll dem US-Geheimdienst NSA über Jahre geholfen haben, europäische Firmen und Politiker auszuspähen. Dazu lieferte die NSA dem BND Zehntausende Suchkriterien, sogenannte Selektoren. Die zuständigen Bundestagsgremien wollen diese Liste einsehen, das Kanzleramt will sie dem Bundestag aber nur mit Zustimmung der USA übergeben. Der Konsultationsprozess dazu läuft.

Nach Sommerpause

Medien hatten berichtet, nach einem Vorschlag von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) solle eine Art Ermittlungsbeauftragter und nicht der Bundestag direkt Einblick in die NSA-Spähliste erhalten. Der Beauftragte solle dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach der Sommerpause Bericht erstatten.

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